Fachgesp.Lebens-u.Genußmittel J017

FLEISCH 98 1. Was wissen Sie vom jährlichen Fleisch-Pro-Kopf-Verbrauch in Österreich? In Österreich werden jährlich ca. 58,9 kg Fleisch und Fleischwaren verbraucht. 2. Was ist Fleisch? Fleisch sind alle für den menschlichen Genuss verwendbaren Teile von schlachtbaren und jagdbaren Tieren (Muskelgewebe und Innereien). 3. Welche gesetzlichen Grundlagen für den Verkauf von Fleisch kennen Sie? ▶ Das LMSVG: Es regelt u. a. die Untersuchung der schlachtbaren Tiere durch Tierärztinnen bzw. Tierärzte vor der Schlachtung und die Untersuchung des Fleisches nach der Schlachtung. ▶ Das österreichische Lebensmittelbuch: Fleisch und Fleischwaren werden im Codex beschrieben und es werden Richtlinien für die Herstellung, Zusammensetzung und Beurteilung von Fleischwaren gegeben. Für die Wursterzeugung wird Fleisch in Qualitätssorten eingeteilt. ▶ Die Fleischhygieneverordnung: Sie gilt für Betriebe, in denen Tiere geschlachtet, be- und verarbeitet bzw. zerlegt werden. Die Fleischhygieneverordnung gibt auch Richtlinien für das Behandeln von Fleisch (zerkleinern, faschieren, kühlen, tiefkühlen, verpacken usw.) Die Verordnung beinhaltet auch Vorschriften für Personen, die mit dem Inverkehrbringen von Fleisch zu tun haben, also auch für Verkäufer/innen. 4. Wie wird amtlich untersuchtes Fleisch gekennzeichnet? Genusstaugliches Fleisch bekommt einen ovalen Stempel mit blauer bzw. violetter Farbe. Dieses Fleisch stammt aus Euroschlachthöfen. Diese Stempel enthalten Hinweise auf die Herkunft Österreich, auf die Schlachthofnummer, auf die kontrollierende Tierärztin bzw. den kontrollierenden Tierarzt und auf die Eignung des Fleisches für die Europäische Union. 5. Was garantiert das AMA-Fleischgütesiegel? Dieses Gütesiegel garantiert Frischfleisch aus 100 % österreichischer Herkunft, das besonders strenge Kriterien erfüllen muss. Die Kontrollkette reicht von der Stallbesichtigung über Futteruntersuchung, den Transport der Tiere, die Einrichtung des Schlachthofes bis zur Klassifizierung der Schlachttiere usw. Ein runder Stempel mit der Bundesländerangabe und einer Zahl besagt, dass das Fleisch für den Inlandsverbrauch bestimmt ist. Die Zahl deklariert die untersuchende Tierärztin bzw. den untersuchenden Tierarzt und das Bundesland, aus dem das Fleisch kommt. FLEISCH MUSTER

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