Bei Schrägen und Fasen, die einen von 45° abweichenden Winkel haben, sind Fasen- längen und/oder Fasenwinkel anzugeben. Dadurch ergeben sich mehrere Möglichkeiten der Maßzuordnung und damit verbunden auch Bemaßungsfehler. Meist sind es Überbemaßungen, die nach den Grundregeln der Bemaßung zu vermei- den sind. So ist in Bild 1 eines der mit „X“ bezeichneten Maße nicht notwendig und daher auch nicht einzutragen. Entscheidend ist, dass das Winkelmaß direkt gemessen und geprüft werden kann. Um Fehlerquellen auszuschließen, wählt man entweder die Bemaßungsvariante mit zwei Fasenlängen (Bild 2) oder die mit einer Fasenkante und einem Winkelmaß (Bild 3). Beachte die ungünstige Bemaßung nach Bild 4! Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 4 Maßeintragung in technischen Zeichnungen 66 Diese Bemaßung ist ideal und praxisbezogen, da der Winkel direkt gemessen werden kann. Diese Bemaßung ist praxisfremd, da der Winkel nicht direkt gemessen werden kann. MUSTER
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