Bei Bemaßung von Bohrungen sollen die Maßlinien in einem Winkel von ca. 30° (Bild 1) zur Waagrechten eingetragen werden. Die Bohrungsdurchmesser können auch nach Bild 2 bemaßt werden. Bei Platzmangel sind die Maßzahlen mit Bezugslinien zu versehen (Bild 2). Bild 1 Bild 2 Das Eintragen von schräg liegenden Maßen ist in beiden 30°-Bereichen möglichst zu vermeiden (Bild 3). Ist dies nicht zu umgehen, so erfolgt die Bemaßung wie in Bild 4. Bild 3 Bild 4 4.3 Grundregeln der Bemaßung Die Bemaßung in einer technischen Zeichnung ist gewissenhaft vorzunehmen, da die Herstellung und Verwendung eines Bauteiles ganz wesentlich von der Genauigkeit der Maßangaben abhängt. Grundsätzlich sind die Maße so einzutragen, wie sie bei der Fertigung und Prüfung des Werkstückes gebraucht werden. In der Folge sind die wichtigsten Regeln der Bemaßung zusammengefasst, wobei auch alle im Abschnitt 4.2 schon besprochenen Details einzuhalten sind: 4 Maßeintragung in technischen Zeichnungen 57 MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==