4.2.2 Maßhilfslinien Sie sind die Verbindungslinien zwischen den zu bemaßenden Körperkanten, Umrissen oder Linien und den Maßlinien. Sie werden als schmale Volllinien ausgeführt, stehen im Regelfall rechtwinklig zu den Maßlinien und überragen diese um ca. 2 mm (Bild 1). In Sonderfällen dürfen Maßhilfslinien abweichend von 90° aus der Zeichnung gezogen werden, wenn dadurch die Bemaßung deutlicher wird (Bild 2). Mittellinien dürfen als Maßhilfslinien verwendet werden, doch müssen sie außerhalb der Umrisse symmetrischer Elemente als schmale Volllinien weitergeführt werden (Bild 3). Bild 1 Bild 2 Bild 3 4.2.3 Maßlinienbegrenzung Für die Begrenzung der Maßlinien gibt es mehrere Möglichkeiten, wobei ein voll geschwärzter Pfeil mit einer Länge entsprechend der Schriftgröße der Bemaßung und einem Winkel von ca. 15° der Regelfall ist. Bei Skizzen, Bauzeichnungen und anderen einfachen Darstellungen genügt ein mit schmaler Volllinie gezeichneter kurzer Schrägstrich unter einem Winkel von 45°. Bei computerunterstützten Zeichnungen werden, je nach Art des Programmes, unterschiedliche Pfeilausführungen verwendet. Die nachfolgende Darstellung zeigt mögliche Maßlinienbegrenzungen: Standardausführung voller geschlossener Pfeil bei rechnerunterstützten geschlossener Pfeil Zeichnungen offener Pfeil bei Platzmangel Maßpunkt zwischen den Maßen bei Skizzen und Bauzeichnungen Schrägstrich bei Ursprungsangaben für Kreis Koordinatenbemaßung 4 Maßeintragung in technischen Zeichnungen 55 MUSTER
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