Konstrukt.grundl.f.Metalltech.J013 + E-Book

2.6 Ausführung von Linien Um das „Zusammenlaufen“ von parallelen Linien zu vermeiden, ist die Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen zwei Linien erforderlich. Der Minimalabstand soll der zweifachen Linienbreite entsprechen und 0,8 mm nicht unterschreiten. Dasselbe gilt auch für die Lücken bei Strichlinien, Strich-Punktlinien und Strich-Zweipunktlinien. Alle oben genannten unterbrochenen Linien sollen einen einheitlichen Linienzug ergeben. Daher sind die Striche und die Zwischenräume stets gleich zu zeichnen. Anstelle des Punktes zeichnet man vielfach einen kurzen Strich. 2.6.1 Methodische Hilfen zur Ausführung von Linien Viele Schüler haben bei der Gestaltung eines einheitlichen Linienbildes enorme Schwierigkeiten. Durch eine kleine maßliche Abweichung von den genormten Werten kann, noch dazu bei wesentlich geringerem Zeichenaufwand, sehr einfach ein sauberes und gleichmäßiges Linienbild erreicht werden. Im folgenden Beispiel (Bild 1) wird eine von mehreren möglichen Hilfen beim Zeichnen von Strichlinien aufgezeigt. Bei der Liniengruppe 0,5 ist die Länge der Striche 5 mm und die Länge der Zwischenräume 1,25 mm. Wenn man die Strichlänge mit 4 mm und den Zwischenraum mit 1 mm festlegt, beginnt jeder Strich der Strichlinie auf einer Millimeterskala bei „0“ oder „5“ und endet einen Millimeter vor „0“ oder vor „5“ (Bild 1). Bild 1 2 Linien in Zeichnungen der mechanischen Technik 31 MUSTER

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