8 Details am Werkstück 185 8.2 Darstellung von Zentrierbohrungen 8.2.1 Allgemeines Zur Aufnahme von Werkstücken, die aus maßtechnischen Gründen zwischen Spitzen gespannt und bearbeitet werden müssen, sind Zentrierbohrungen erforderlich. Diese werden mit einem Winkel von 60° ausgeführt, in die Formen R, A, B und C unterteilt und größenmäßig vom Bohrlochdurchmesser d1 bestimmt. Die zur Darstellung notwendigen Abmessungen für die einzelnen Ausführungsarten sind einem Tabellenbuch zu entnehmen. Bild 1 8.2.2 Darstellung von Zentrierbohrungen Die detailgetreue Darstellung erfolgt als Ausbruch (Bild 1) und wird nur dann gezeichnet, wenn die genaue Form und Größe der Zentrierbohrung am Werkstück erforderlich sind. Bei der vereinfachten Darstellung nach ÖNORM EN ISO 6411 verringert sich der Zeichenaufwand beachtlich, weil die Zentrierbohrung nur durch ein Symbol in Kombination mit der Normbezeichnung angegeben wird (Bild 2). Die Zuordnung der Normbezeichnung zum Symbol kann wie in Bild 2 oder auch mit einer Bezugslinie erfolgen. Das Symbol gibt an, ob die Zentrierbohrung am Fertigteil erforderlich ist, verbleiben darf oder nicht verbleiben darf. Die dem Symbol angefügte Bezeichnung für die Zentrierbohrung ist reihenfolgemäßig genormt und setzt sich zusammen aus • dem Hinweis auf die Norm, • dem Buchstaben für die Form, • dem Bohrlochdurchmesser d1 und • dem Senklochdurchmesser d2. Die Werte d1 und d2 sind durch einen Schrägstrich zu trennen. 8.2.3 Darstellung des Symbols Die Darstellung des Symbols erfolgt nach Bild 3, die maßliche Gestaltung laut Ta- belle 8.1. Tabelle 8.1 Bild 3 120° C d₅ ÖNORM 6411 A 2,5/5,3 EN ISO Bild 2 Linien- Linien- gruppe 0,5 gruppe 0,7 Symbolhöhe H 5 7 Schrifthöhe h 3,5 5 Linienbreite des Symbols 0,35 0,5 ÖNORM 6411 EN ISO MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==