7.5 Werkstückkanten 7.5.1 Allgemeines Werkstückkanten werden im Allgemeinen in der idealen geometrischen Form, das heißt ohne jede fertigungsbedingte Abweichung, dargestellt. Für bestimmte Anwendungen, z. B. Schneidkante einer Matrize, Schneidstempel, Stanzteile usw., ist jedoch die Festlegung des Kantenzustandes funktionsbedingt erforderlich. In diesen Fällen erfolgt die Art, Ausführung und Eintragung von Kantenzuständen nach ÖNORM EN ISO 13715. Sind in einer Darstellung keine Kantenangaben enthalten, so ist das Werkstück im Zustand des jeweiligen Bearbeitungsvorganges zu belassen. 7.5.2 Begriffe • Als Kante bezeichnet man die Linie, an der zwei Flächen zusammentreffen. • Eine freie Kante hat keine festgelegte Form und kann entweder mit Grat, Abtrag, Übergang oder scharfkantig ausgebildet sein. • Eine festgelegte Kante hat eine bestimmte Form und kann entweder mit Grat, Abtrag, Übergang oder scharfkantig ausgebildet sein. • Als Grat bezeichnet man den fertigungsbedingten Werkstoffrückstand an einer Werkstückkante (Bild 1). • Als Übergang bezeichnet man die Abweichung von der idealen geometrischen Form einer Kante nach außen (Bild 2). • Als Abtrag bezeichnet man die Abweichung von der idealen geometrischen Form einer Kante nach innen (Bild 3). gefast gerundet Bild 1 Bild 2 gefast gerundet Bild 3 7 Angaben in Fertigungszeichnungen 169 MUSTER
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