7 Angaben in Fertigungszeichnungen 156 7.3 Wärmebehandlung 7.3.1 Allgemeines Sollen Werkstücke einer Wärmebehandlung unterzogen werden, so sind entsprechende Angaben in die Fertigungszeichnung einzutragen. Für die Eintragung von Härteangaben in technischen Zeichnungen gibt es keine entsprechende ÖNORM, daher ist die DIN ISO 15787 anzuwenden. Bei spezieller Wärmebehandlung eines Bauteiles wird der Fertigungszeichnung meist eine detaillierte Beschreibung des Ablaufes in Form einer Wärmebehandlungsanweisung (WBA) oder eines Wärmebehandlungsplanes (WBP) angefügt. 7.3.2 Angaben in technischen Zeichnungen In Fertigungszeichnungen sind bezüglich der Wärmebehandlung in der Nähe des Schriftfeldes folgende Angaben einzutragen: • Werkstoffangabe • Endzustand • Härteangabe • Messstelle 7.3.2.1 Werkstoffangabe Der Wärmebehandlungsverlauf ist abhängig vom verwendeten Werkstoff; die entsprechenden Werkstoffdaten werden vom Stahlhersteller zur Verfügung gestellt. 7.3.2.2 Endzustand Der Endzustand – der erwünschte Zustand nach der Wärmebehandlung – wird durch folgende Wortangaben festgelegt: • gehärtet • gehärtet und angelassen • gehärtet und n-mal angelassen • vergütet Muss nach dem Härten angelassen werden, so ist der Endzustand durch die vollständige Wortangabe „gehärtet und angelassen“ anzugeben. Die einfache Anmerkung „gehärtet“ allein genügt nicht. 7.3.2.3 Werte der Härteangaben Die Angabe der Oberflächenhärte bedeutet immer eine Mindesthärte. Das anzuwendende Härteprüfverfahren Rockwell, Vickers oder Brinell ist mit der genormten Kurzbezeichnung einzutragen. Die Kernhärte ist nur dann anzugeben, wenn ihre Prüfung im Endzustand gefordert wird. Allen Härtewerten ist eine möglichst große, funktionsgerechte Plus-Toleranz anzufügen: z. B. 60+ 4 HRC 350 + 50 HB 2,5/187,5 525 +100 HV 10 MUSTER
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