Konstrukt.grundl.f.Metalltech.J013 + E-Book

7 Angaben in Fertigungszeichnungen 140 7.2 Technische Oberflächen 7.2.1 Allgemeines Neben der geforderten Maßhaltigkeit und Werkstoffqualität eines Bauteiles kann für spezielle Anwendungsbereiche auch das Aussehen und die Oberflächengüte von Bedeutung sein. In diesen Fällen ist die erwünschte Oberflächenbeschaffenheit in die Fertigungszeichnung einzutragen. Da die Fertigungskosten mit zunehmender Feinheit der Ober- fläche enorm steigen, ist die Güte nur so hoch zu wählen, dass sie den jeweiligen Anforderungen genügt. Die Angabe der Oberflächenbeschaffenheit ist jedoch nicht erforderlich, wenn die in der Metallbranche üblichen Bearbeitungsverfahren einen ausreichenden Endzustand sicherstellen. Die Angabe der Oberflächenbeschaffenheit erfolgt nach ÖNORM EN ISO 21920-1 und setzt sich mindestens aus dem grafischen Symbol, der Kenngrößenbezeichnung und dem Toleranzgrenzwert der Kenngröße zusammen. 7.2.2 Grafische Symbole Die Form der grafischen Symbole enthalten Hinweise zum Produktionsprozess. Sie bestehen aus zwei Linien ungleicher Länge, die um 60° zur betreffenden Oberfläche geneigt sind, wobei an der längeren Linie eine kurze waagrechte Linien anschließt. Der Balken oberhalb der Symbole dient der Unterscheidung gegenüber den in der zurückgezogenen ÖNORM EN ISO 1302 verwendeten Symbolen. Alle Fertigungsprozesse sind zulässig! Material muss abgetragen werden! Materialabtragung ist unzulässig! Tabelle 7.6 7.2.2.1 Mindestangabe der Oberflächenbeschaffenheit Zur näheren Beschreibung der geforderten Oberflächenbeschaffenheit wird das grafische Symbol durch zusätzliche Angaben erweitert (Bild 1). Die Lage der zusätzlichen Angaben sind in der Norm festgelegt. Für Eintragungen zu Punkt a und b ist die waagrechte Linie entsprechend der Texlänge auszuführen. a = Symbol für Kenngröße (Ra, Rz) b = Toleranzgrenzwert der Kenngröße (Tabellenbuch) Bild 1 a b Ra 0,8 MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==