Konstrukt.grundl.f.Metalltech.J013 + E-Book

7 Angaben in Fertigungszeichnungen 127 7.1.3 Angabe der Toleranz mit Grenzabmaßen Die Tolerierung mit Grenzabmaßen für Längen- und Winkelangaben erfolgt nach ÖNORM EN ISO 129-1. • Längenmaße Bei der Maßtolerierung mit Grenzabmaßen wird dem Nennmaß das obere und untere Abmaß mit dem entsprechenden Vorzeichen (+, – oder ±) angefügt. Das obere Abmaß ist unabhängig vom Vorzeichen immer oberhalb des unteren Abmaßes einzutragen. Beide Abmaße sind mit der gleichen Anzahl von Dezimalstellen anzugeben, ausgenommen eines der Abmaße hat einen Nullwert. Ist das obere und untere Abmaß gleich groß, so wird die Toleranzangabe mit dem Vorzeichen ± dem Nennmaß angefügt (Bild 1). Die Abmaße sollen nach ÖNORM EN ISO 129-1 in gleicher Schrifthöhe wie die Maßzahlen eingetragen werden. Sie können auch kleiner, doch mindestens in einer Schriftgröße von 2,5 mm geschrieben werden. Bei nur einzeiliger Schreibweise ist das obere Abmaß vom unteren Abmaß durch einen Schrägstrich zu trennen (z. B. 28+0,45/+0,30). Ist das obere Abmaß gleich 0, so ist der Null ein Pluszeichen vorzusetzen (z. B. 28+0/–0,25). Bild 1 • Winkelmaße Winkelmaße werden wie Längenmaße toleriert. Es ist zu beachten, dass die Maßeinheit am Nennmaß und bei der Toleranzangabe anzugeben ist (Bild 2). Bild 2 7.1.3.1 Grenzabmaße bei zusammengebauten Teilen Werden Teile im zusammengebauten Zustand bemaßt, so ist die Maßangabe für den Außenteil über und das Maß für den Innenteil unter der Maßlinie einzutragen. Die vorgesetzte Bezeichnung „Bohrung“ oder „Welle“ bzw. die Angabe der Positionsnummer erleichtert die Zuordnung (Bild 1, Seite 128). MUSTER

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