• Bemaßung nicht maßstäblicher Zeichnungen Lange Bauteile können unterbrochen dargestellt werden. Maßzahlen, die nicht dem Maßstab entsprechen, sind zu unterstreichen. Abb. 6.8: Unterbrochene Bemaßung Abb. 6.9: Maßzahl ist nicht maßstäblich 6.4.2 Höhenangaben • Angabe der Höhenlage im Aufriss Die Höhenangabe erfolgt durch Leitlinien mit abgewinkelten Pfeilköpfen. Höhenangabe eines Fertigmaßes, z.B. Fußbodenoberkante Höhenangabe eines Rohbaumaßes, z. B. Deckenoberkante Abb. 6.10: Höhenangaben im Aufriss • Angabe der Höhenlage im Grundriss Höhenangaben in Grundrissen werden für Fußbodenoberkanten, Stiegenpodeste, Geländepunkte, Grabensohlen usw. verwendet. Höhenlage eines Punktes in einem Bauwerk – Fertigmaß Höhenlage eines Punktes in einem Bauwerk – Rohbaumaß Höhenlage eines Punktes im Gelände Höhenlage eines Punktes im Gelände, z. B. Grabensohle 6.4.3 Durchmesser- und Radienangaben • Durchmesserangaben Wird ein Bauteil (Behälter, Abgasrohr usw.) nur in der Vorderansicht dargestellt, so ist bei der Bemaßung des Durchmessers das Durchmesserzeichen vor die Maßzahl zu setzen. Die Gesamtgröße des Durchmesserzeichens ist gleich der Maßzahl: Ø 200 In der Draufsicht entfällt das Ø-Zeichen, da die Kreisform sichtbar ist. Abb.6.11: Durchmesserangaben Hinweis: Die Doppelbemaßung dient nur zur Verdeutlichung des Unterschieds. Eine Mehrfachbemaßung ist zu unterlassen. 16 Bemaßung Arten der Bemaßung MUSTER
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