In der Installations- und Gebäudetechnik werden verwendet: Normalprojektionen (Rechtwinkelige Projektionen) für Installationspläne = Grundriss (Draufsicht) für Strangschemen = Aufriss (Vorderansicht) Axonometrien (siehe Kapitel 9) für Raumschemen 5.2 Normalprojektionen Die Grundregeln für Ansichten sind in der ÖNORM ISO 128-30 festgelegt. In Europa bevorzugt verwendet wird die Projektionsmethode 1. Die Zuordnung der einzelnen Ansichten in einer Darstellung bezieht sich immer auf die Vorderansicht des gezeichneten Körpers und daraus ergibt sich folgender Zusammenhang: a = Vorderansicht – Hauptansicht c = Seitenansicht von links – liegt rechts neben der Vorderansicht d = Seitenansicht von rechts – liegt links neben der Vorderansicht b = Draufsicht – liegt unterhalb der Vorderansicht e = Untersicht – liegt oberhalb der Vorderansicht f = Rückansicht – kann links oder rechts neben der Seitenansicht liegen Merke Die Seitenansicht von links wird genau neben der Vorderansicht und die Draufsicht genau unterhalb der Vorderansicht gezeichnet (siehe Abb.). Um die Form eines Bauteils eindeutig zu erfassen, genügen meist die drei wichtigsten Ansichten: Vorderansicht (Aufriss) Draufsicht (Grundriss) Seitenansicht von links (Kreuzriss) Die Bezeichnungen Aufriss, Grundriss und Kreuzriss sind im Bauwesen in Verwendung, wobei man hier unter „Grundriss“ einen Horizontalschnitt versteht, bei dem die waagrechte Schnittführung normalerweise in 1,00 m Höhe über die fertige Fußbodenfläche gelegt wird. In der Installations- und Gebäudetechnik werden – wie oben erwähnt – Grundrissdarstellungen für Installationspläne und Aufrissdarstellungen für Strangschemen verwendet. Auf Zeichnungen der mechanischen Technik werden die Ansichten gemäß ÖNORM ISO 128-30 benannt. Zeichnungen der mechanischen Technik werden in der Installations- und Gebäudetechnik zur Darstellung von Rohrverbindungen (Gewinde), von Maschinenelementen und von haustechnischen Geräten verwendet. Der Abstand zwischen den Ansichten soll so gewählt werden, dass die Bemaßung Platz findet. Bei der Darstellung von zylindrischen Gegenständen genügen zwei Ansichten (Vorderansicht, Seitenansicht von links). Bei flachen Teilen wie Blechen ist nur eine Ansicht erforderlich. Vorderansicht Seitenansicht von links 13 Allgemeine Grundlagen Darstellung von Bauteilen Normalprojektionen MUSTER
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