12.4 Härteangaben Allgemeine Angaben über die Wärmebehandlung von Werkstücken, z. B. im Einsatz gehärtet, vergütet, gehärtet, nitriert usw., können mit Bezugslinien und Wortangabe erfolgen (Bild 12.24a). Bei Werkstücken, von denen eine bestimmte Härte, Durchhärtung oder Randschichthärtung gefordert wird, sind die Hinweise möglichst in Härtebildern (Bild 12.34 bis 12.36) anzugeben, aus denen Folgendes hervorgeht: • Art der Härtung, z. B. Härten und Vergüten (Bild 12.34), Einsatzhärten (Bild 12.35), Randschichthärten (Bild 12.36). • Härtetiefe bei Randschichthärtung Rht, bei Einsatzhärtung Eht. • Härtewerte einschließlich Toleranz, z. B. HRC 60 ± 4; d. h., die Härte des Werkstücks muss einem Rockwell-Härtewert HRC 60 mit zulässiger Abweichung von plus oder minus 4 HRC entsprechen. Die Härteprobe wird auf Härteprüfmaschinen vorgenommen. • Der Bereich der begrenzten Oberflächen- oder Wärmebehandlung ist durch eine breite strichpunktierte Linie mit kurzen Strichen zu kennzeichnen (Bild 12.34 bis 12.36). • Härtebilder sind verkleinerte Darstellungen von Werkstücken, die neben die Maßzeichnung des dargestellten Werkstücks gezeichnet werden. Bild 12.34 Härten und Vergüten (Beispiele) Bild 12.35 Einsatzhärten (Beispiele) Bild 12.36 Randschichthärten (Beispiele) 12 Oberflächenkennzeichnung und Oberflächenangaben 90 MUSTER
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