11.4 Aufbrechen – Schnittbegrenzung mit Bruchlinie Ist das Werkstück größtenteils ein Vollkörper und nur zum geringen Teil hohl (z. B. einzel- ne Bohrungen u. Ä., Bild 11.14a), dann wird es nicht ganz geschnitten (Bild 11.15a), sondern man denkt sich das Werkstück im Bereich des Hohlraumes aufgebrochen, damit dieser sichtbar wird (Bild 11.14b und 11.14c). a) b) c) a) b) Bild 11.14 Aufbrechen von Hohlräumen a) Werkstück b) aufgebrochen c) aufgebrochen: mögliche Darstellungen Schnittbegrenzung (vergleiche mit den Beispielen in Bild 11.14): Die Begrenzung der aufgebrochenen Werkstückstelle (schraffierter Teil = geschnittener Teil) erfolgt durch eine Bruchlinie; sie ist eine schmale Volllinie und freihändig zu zeichnen. Die Bruchlinie kann entfallen, falls sie nur schraffierte Flächen des abgebrochen dargestellten Werkstücks begrenzen würde (Bild 11.16 rechts). Die Bruchlinie entfällt nicht, falls sie sowohl schraffierte als auch nichtschraffierte Flächen des abgebrochen dargestellten Werkstücks begrenzt (Bild 11.16 links). a) b) Bild 11.15 Falsche Schnittführung Bild 11.16 Bruchlinie als Begrenzungslinie a) Das Werkstück darf nicht ganz durchgeschnitten werden b) die Schraffur darf nicht bis zu einer Körperkante gehen Zweck der Zeichenaufgabe: Anwendung des Aufbrechens von Werkstückdetails. 1. Zeichnen Sie nach gegebener Platzaufteilung die Werkstücke 1 und 2. Die mit Punkt bezeichneten Hohlräume sind durch Aufbrechen sichtbar darzustellen. 2. Schriftfeld und Stückliste sind auszufüllen. Werkstoffe: Werkstück 1: Achsbolzen C10E Werkstück 2: Spanneisen C35 11 Schnittdarstellungen 70 ZA 38 Aufbrechen von Werkstückdetails MUSTER
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