Beachten Sie beim Halbschnitt folgendes: 1 Die Bemaßung der Hohlräume erfolgt auf der Schnittseite, die Bemaßung der äußeren Kanten erfolgt auf der Ansichtseite (Bild 11.11). 2 Die Durchmesser der inneren Ausdrehungen werden mittels „fliegender Maßpfeile“ bemaßt. Fliegende Maße sind solche mit nur einer Maßbegrenzung; die Maßlinie wird immer ein wenig über die Mittellinie hinausgezogen (Bild 11.12). 3 Bemaßung der Drehlänge: Die Maßhilfslinien werden von den inneren Kanten durch die Schraffur nach außen gezogen (Bild 11.11). Es wäre falsch, die Maßhilfslinie erst außen anzusetzen (Bild 11.12). Bild 11.10 Werkstück im Bild 11.11 Zeichnerische Bild 11.12 MaßbeHalbschnitt Darstellung grenzung Weitere Richtlinien (Merkregeln) bei Schnittdarstellungen: 1 Bei der Darstellung von symmetrischen Werkstücken erfolgt die Trennung zwischen Schnitt und Ansicht vorwiegend durch die Mittellinie (1), ansonsten durch eine Bruchlinie (2). 2 Es ist falsch, nicht sichtbare Kanten in die nicht geschnittene Hälfte einzuzeichnen (3). Die Kanten sind unnötig, weil doch das Werkstück symmetrisch ist und die Kanten des Hohlraumes schon in der geschnittenen Hälfte dargestellt sind. 3 Die Schnittdarstellung sollte rechts der senkrechten (4) sowie unterhalb der waagrechten Mittellinie erfolgen (5). 4 Anmerkung: Der Schnitt ist nur gedacht! In Wirklichkeit ist das Werkstück nicht geschnitten. Die auf der Mittellinie liegende gedachte Schnittkante darf nicht als Kante eingezeichnet werden (6); sie bleibt Mittellinie, die gleichzeitig auch Begrenzungslinie des Schnitts ist. 11 Schnittdarstellungen 62 1 Viertel 1 2 3 MUSTER
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