Techn.Zeich.Fachzeich.SB 1 J012 + E-Book

9 Maßstäbe Normung: Zeichnungsmaßstäbe sind nach ÖNORM EN ISO 5455 genormt. Je nach der Größe des zu zeichnenden Werkstücks und des verfügbaren Platzes auf der Zeichnung werden die Werkstücke in einem bestimmten Maßstab gezeichnet. Der Maßstab ist so zu wählen, dass eine gefällige, für die Produktion brauchbare Zeichnung entsteht, in der auch alle Einzelheiten gut erkennbar sind. Genormt sind: Nach Möglichkeit sind die Werkstücke oder Gegenstände in natürlicher Größe, d. h. im Maßstab 1 : 1, darzustellen, weil dieser Maßstab am leichtesten die richtige Vorstellung der wahren Größe des dargestellten Werkstücks vermittelt. Mit dem Maßstab ist das Verhältnis festgelegt: Bild 9.1 Vergleich von Maßstäben • Natürliche Größe – M 1 : 1 – heißt, die Maße auf der Zeichnung stimmen mit den natürlichen Abmessungen des Werkstücks überein. Wo es nur möglich ist, sollten alle Werkstücke im Maßstab 1 : 1 dargestellt werden. • Vergrößerung – z.B. M 2 : 1 – heißt, alle Abmessungen des Werkstücks werden auf der Zeichnung zweimal so groß gezeichnet. Man wählt dann einen Vergrößerungsmaßstab, wenn die Werkstücke sehr klein sind und eine 1 : 1-Darstellung zu undeutlich wäre. Beachten Sie bei Vergrößerungen (ZA 25) folgendes: Bei Vergrößerungen ist es zweckmäßig, auf der Zeichnung der vergrößerten Darstellung des Werkstücks auch eine solche im Maßstab 1 : 1 hinzuzufügen, um die wirkliche Größe des Werkstücks zu zeigen: auf eine Bemaßung wird dabei verzichtet. 9 Maßstäbe 49 Maßstab M 1 : 1 für natürliche Größen Maßstab M 2 : 1, M 5 : 1, M 10 : 1, M 20 : 1 für Vergrößerungen Maßstab M 1 : 2, M 1 : 5, M 1 : 10, M 1 : 20 für Verkleinerungen Größe auf dem Zeichenblatt : Wirkliche oder natürliche Größe Natürliche Größe 1 : 1 Vergrößerung 2 : 1 Verkleinerung 1 : 5 MUSTER

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