2 Alle eingetragenen Maße müssen direkt messbar sein (z. B. mit Messschieber). Jedes Maß ist nur einmal einzutragen, und zwar in jener Ansicht, in der Form und Abmessungen des Werkstückdetails am klarsten zu erkennen sind (Bild 6.11a, b). a) b) Bild 6.11 Falsche und richtige Verteilung der Maße in den Ansichten a) Falsch! Die Maße sind unübersichtlich angeordnet. Die zusammengehörigen Maße sind in den drei Ansichten verstreut. Die Bemaßung erfolgte zu strichlierten Linien. Die Maße wurden nicht aus der Darstellung herausgeführt. b) Richtig! Zusammengehörige Maße sind in jener Ansicht vereinigt, in der die Form des Werkstücks deutlich erkennbar ist. Die Maßeintragung erfolgte von Bezugskanten aus. a) b) Bild 6.12 Maßeintragung von Bezugskanten aus a) Maßeintragung von der unteren und der rechten Bezugskante aus b) Maßeintragung von der oberen und linken Bezugskante aus 3 Einzelne Maße, die vom Maßstab abweichen, werden unterstrichen, z. B. das Maß 45 im Bild 6.13a. 4 Die Bemaßung kann erfolgen von: • Bezugsflächen bzw. Bezugskanten aus (Bild 6.12), • einer Bezugskante und Mittellinie aus (Bild 6.13a), • zwei Mittellinien aus (Bild 6.13b). 5 Bezugskanten können in allen Werkstückansichten (z. B. Vorderansicht, Draufsicht oder Seitenansicht) angenommen werden (ZA 12). 6 Zusammengehörige Maße, z. B. Nutbreite, -tiefe und -abstand, sind in einer Ansicht einzutragen (Bild 6.11b). Alle übrigen Maße, z. B. Einzelmaße, können in den Ansichten verteilt werden. 6 Maßeintragung 27 MUSTER
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