Tabelle 13.4 Bemaßungsrichtlinien für Hohlkehlen und Rundungen 13 Maßeintragung und Darstellung verschiedener Werkstückeinzelheiten 106 Beachten Sie: Bei der Bemaßung von Hohlkehlen und Rundungen sind die Bemaßungsrichtlinien und Eintragungsbeispiele nach folgender Übersicht zu beachten. Siehe auch die Hinweise über das Eintragen von Oberflächenzeichen bei Hohlkehlen und Rundungen in Abschnitt 12.3.3.5. Darstellungsweise (Beispiele) Erläuterungen und Merkregeln 1. Das Zeichen für den Halbmesser R wird vor die Maßzahl gesetzt (1). 2. Bei der Maßeintragung darf zwischen Halbmesserzeichen R und Maßzahl kein Gleichheitszeichen gesetzt werden (2). 3. Die Maßlinie eines Halbmessers erhält nur am Kreisbogen der Hohlkehle oder Rundung eine Pfeilspitze und muss stets in den Zirkeleinsatzpunkt weisen bzw. führen (3, 4, 5). 6. Ist der Halbmesser sehr groß, so kann die Maßlinie „fliegend“ eingetragen werden (6). 7. Fällt der Mittelpunkt außerhalb der Zeichnung, so kann die Maßeintragung für den Mittelpunkt durch Einzeichnen einer rechtwinklig gebrochenen Maßlinie für den Halbmesser erfolgen (7). 8. Lichtkanten (gerundete Kanten) werden, falls erforderlich, durch schmale Volllinien dargestellt; sie berühren die Umrisslinien nicht (8). Die Lage der Linien für die gerundeten Kanten ergibt sich aus den Schnittpunkten der verlängerten Umrisslinien in der zugehörigen Ansicht. Auf diese Schnittpunkte werden auch Maße bezogen. MUSTER
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