Bild 13.9 Falsch! Scharfe Ecken und Bild 13.10 Richtig! Hohlkehlen und Kanten sind zu vermeiden Rundungen aus festigkeits- und fertigungs- technischen Gründen Ebenso sind alle Querschnittänderungen bei Zapfen, Achsen, Wellen und anderen Drehstücken mit Hohlkehlen auszuführen (Bild 13.10). Wählen Sie genormte Rundungs- halbmesser, zum Beispiel (Werte in Klammern sind möglichst zu vermeiden!): Beim Zeichnen von Gussstücken sind alle formgebenden Hohlkehlen und Rundungen auf der Zeichnung zu bemaßen, alle anderen aus gießereitechnischen Gründen notwendigen Hohlkehlen und Rundungen bleiben unbemaßt; sie sind jedoch deutlich zu zeichnen und werden vom Modellbauer selbstständig bei Herstellung des Modells berücksichtigt (Bild 13.11). Bild 13.11 Formgebende Hohlkehlen und Bild 13.12 Erst durch Bearbeitung entstehen Rundungen sind zu bemaßen scharfe Ecken und Kanten an Gussstücken Die Werkzeichnung eines Gusswerkstücks muss außer den allgemeinen Fertigungsmaßen auch alle Maße für die Modellherstellung enthalten. Bereits bei der Maßanordnung müssen die Besonderheiten des erforderlichen Modells berücksichtigt werden, z. B. die Lage der Teilfuge bei zweiteiligen Modellen oder die formbestimmenden Teile des Gusswerkstücks, wie Naben, Arbeitsleisten, Rippen und Kerne für die Hohlräume. 13 Maßeintragung und Darstellung verschiedener Werkstückeinzelheiten 105 R in mm 0,4 (0,5) 0,6 (0,8) 1 (1,2) 1,6 (2) 2,5 (3) 4 (5) 6 (8) 10 (12, 14) 16 (18) 20 (22) 25 (28) 32 (36) 40 usw. Dort, wo das Gussstück roh bleibt, sind stets Hohlkehlen und Rundungen zu zeichnen. Erst durch die Bearbeitung entstehen scharfe Ecken und Kanten (Bild 13.12). MUSTER
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