Techn.Zeich.Fachzeich.SB 1 J012 + E-Book

Der erforderliche Kantenzustand eines Werkstücks wird mit einem Grundsymbol (Bild 13.5) und durch das Kantenmaß a (Tabelle 13.3) in der Zeichnung angegeben. Durch das Kantenmaß a (in mm) wird die Größe der Abtragung, des Grates oder des Überganges bestimmt; es gilt als Höchstmaß und darf nicht überschritten werden. Bild 13.5 Grundsymbol Tabelle 13.2 Tabelle 13.3 Kantenmaß a (in mm) laut ÖNORM ISO 1371511) Die Plus-Minus-Angaben beim Grundsymbol bedeuten (Bild 13.6): + Zeichen. Die Werkstückkante muss nicht unbedingt bis zu einer scharfen Kante bearbeitet werden. Ein Grat bei Außenkanten und ein Übergang bei Innenkanten sind zulässig. – Zeichen. Die Werkstoffabtragung muss größer als die ideale geometrische Kantenform sein; ein Abtrag ist zulässig. Ein Grat bei Außenkanten und ein Übergang bei Innenkanten sind nicht zulässig. ± Zeichen. Ein Grat und eine Abtragung bei Außenkanten sowie ein Übergang und eine Abtragung bei Innenkanten sind zulässig. 13 Maßeintragung und Darstellung verschiedener Werkstückeinzelheiten 100 scharfe Abtrag Abtrag Grat Übergang Kante an Außenkante an Innenkante an Außenkante an Innenkante mit zulässigem Grat und Übergang für scharfe Kanten mit zulässigem Abtrag (Fase oder Radius) Grat und Übergang nicht zulässig +2,5 +1,0 +0,5 +0,3 +0,1 +0,05 +0,02 –0,02 –0,05 –0,1 –0,3 –0,5 –1,0 –2,5 Außenkanten Innenkanten Außenkante gratig bis a = 0,5 mm Gratrichtung (nach oben) vorgegeben Außenkante wahlweise gratig bis a = +0,1 mm oder gratfrei bis a = –0,1 mm Gratrichtung beliebig Außenkante gratig bis a = +0,3 mm Gratrichtung beliebig Innenkante mit Abtragung im Bereich a = –0,3 mm bis a = –0,5 mm Abtragrichtung beliebig Bild 13.6 Anwendung der Grundsymbole (Beispiele) 1) zurückgezogene Norm MUSTER

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