Techn.Zeich.Fachzeich.SB 1 J012 + E-Book

Konstruktion von Winkeln mit Zeichendreiecken Je nach Lage des Bohrloches (waagrecht oder senkrecht) ist der 120°ige Kegelwinkel mit dem 60°igen oder 30°igen Dreieckswinkel zu zeichnen. Ist das Bohrloch waagrecht darzustellen, so ist der 60°ige Dreieckswinkel zu verwenden, d. h., die 120° ergeben sich aus 2 × 60° (Bild 13.3). Hat das Bohrloch eine senkrechte Lage, so erhalten wir den 120°igen Winkel des Bohrkegels durch Anlegen und Umschlagen des 30°igen Dreieckwinkels, d. h. 120° = 180° – 2 × 30°. Auf ähnliche Weise lassen sich mit Hilfe der Dreiecke Kegelspitzen und Fasen zeichnen (siehe Bild 13.3). Bild 13.3 Zeichnen von Bohrungen, Kegelspitzen und Fasen 13.1.2 Werkstückkanten, ÖNORM EN ISO 13715 Im Allgemeinen werden Werkstückkanten in technischen Zeichnungen ohne jede fertigungsbedingte Abweichung dargestellt, weil jede spezielle Kantenausbildung zusätzliche Fertigungskosten verursacht. Haben jedoch Werkstückkanten einen notwendigen funktionsbedingten Zweck zu erfüllen, z. B. Schneidkanten von Schneidstempeln, Presswerkzeugen, Stanzwerkzeugen und Matrizen, dann ist der Kantenzustand durch eine Kennzeichnung in der Fertigungszeichnung festzulegen. Bild 13.4 Kantenformen 13 Maßeintragung und Darstellung verschiedener Werkstückeinzelheiten 99 Außenkanten scharf Abtrag Grat Innenkanten scharf Übergang Abtrag MUSTER

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