Tabelle 13.1 Maßeintragungsbeispiele von Schrägungen, Fasen und Winkeln 13 Maßeintragung und Darstellung verschiedener Werkstückeinzelheiten 98 Darstellungsweise (Beispiele) Erläuterungen und Merkregeln Maßlinien für Winkelmaße sind Kreisabschnitte mit dem Scheitel des festzulegenden Winkels als Kreismittelpunkt. Die verlängerten Winkelschenkel sind als Maßhilfslinien zu zeichnen (Beispiel 5). 1. Schrägungen können auf zwei Arten bemaßt werden, und zwar nach Beispiel 1 durch zwei Maße oder nach Beispiel 2 durch ein Maß in Verbindung mit einer Maßangabe in Winkelgraden. 2. Winkelmaße (in Graden, Minuten und Sekunden) sind so einzutragen, dass sie oberhalb der waagrechten Mittellinie zum Scheitelpunkt hinzeigen, unterhalb derselben vom Scheitelpunkt wegweisen (3). 3. Aus Fertigungsgründen ist es nötig, den Scheitelpunkt in der Zeichnung sichtbar zu machen und zu bemaßen (4). Die Maßhilfslinien werden bis in den Scheitelpunkt des Winkels verlängert, wo die Zirkelspitze für das Ziehen der kreisförmigen Maßlinien einzusetzen ist (4 und 5). 4. Auch wenn die Maßhilfslinien nicht in den Scheitelpunkt führen, muss trotzdem der Zirkel im Scheitel eingesetzt werden (6). 5. Bei Fasen sind Fasenlänge und Fasenwinkel zu bemaßen (7). 45°ige Fasen können in Werkzeichnungen vereinfacht bemaßt werden, indem man Fasenlänge und Fasenwinkel auf eine gemeinsame Maßlinie schreibt (8a Außenfase, 8b Innenfase). 6. Die Maßeintragung bei Fasen und Schrägungen mit 45° darf auch mittels einer Bezugslinie erfolgen (9a). Die Darstellung der Fase darf dabei entfallen (9b). MUSTER
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