Die Bezeichnung der Keile besteht aus der Benennung der Keilart, der Maßangabe (b × h × l) und der Norm-Nummer. Eine Werkstoffangabe erfolgt nur für Stahlsorten, die besonders zu vereinbaren sind. Bezeichnungsbeispiele: Bezeichnung eines Nutenkeils Form A (Einlegekeil) von Breite b = 10 mm, Höhe h = 8 mm und Länge l = 50 mm: Keil DIN 6886–A10 × 8 × 50–C45 Bezeichnung eines Nasenkeils von Breite b = 10 mm, Höhe h = 8 mm und Länge l = 60 mm: Nasenkeil DIN 6887–10 × 8 × 60–C45 Bezeichnung eines Flachkeils von Breite b = 10 mm, Höhe h = 6 mm und Länge l = 60 mm: Flachkeil DIN 6883–10 × 6 × 60–C45 Die Nennmaßhöhe h gilt für den eingepassten Längskeil. Falls erforderlich, muss eine Einpasszugabe z von etwa 0,3 mm berücksichtigt werden (Bild 2.7). Oben: Alte Darstellung Bild 2.7 Einpasszugabe z Bild 2.8 Blanker Keilstahl (Querschnitte) Keilstahl. Als Werkstoffe werden blank gezogene Stähle verwendet, z. B. C45. Keilstahl mit Abmessungen ≤ 40 × 22 wird in der Regel mit allseitig gebrochenen Kanten, d. h. mit Schrägung S oder mit Rundung R (nach Wahl des Herstellers), geliefert (Bild 2.8). Bezeichnung eines Keilstahls mit Nennmaß b = 18 mm und h = 11 mm, allseitig gebrochene Kanten aus C45: Keilstahl DIN 6880–18 × 11–C45 Bild 2.9 Eintragungsbeispiele in der Stückliste 2 Keile und Keilverbindungen 42 Beachten Sie: Die Wellendurchmesserbereiche in den Tabellen für Keile und Passfedern sind eingeteilt durch Angaben, wie z. B. „über 22 bis 30 mm“, d. h.: der Durchmesser 30 mm fällt noch in diesen Maßbereich, hingegen müssen die Werte für den Durchmesser 22 mm im Bereich „über 17 bis 22 mm“ gesucht werden. MUSTER
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