11.2.2 Maßketten Die Zeichnungen müssen alle notwendigen Haupt- (z. B. Systemmaße, Achsmaße, Höhenmaße), Zusammenbau- und Richtmaße enthalten, aus denen die Bemaßungen der einzelnen Positionen abgeleitet werden können. Jede Position ist mit einer durchgehenden, geschlossenen, vom Beginn der Position bis zu ihrem Ende reichenden Maßkette zu versehen. 1 Die Summe der Einzelmaße einer Maßkette ergibt bei Form- und Stabstahl die Länge, bei Blechen die Länge und die Breite. Die Maßkette dient auch zur Erstellung der Additionsliste (Additionsstreifen). 2 Verschiedene Bearbeitungsarten (z. B. Bohren, Schweißen) an derselben Position sind in einer Maßkette anzugeben, falls der Fertigungsvorgang nicht eine getrennte Bemaßung erfordert (Bild 11.25). Bild 11.25 Bemaßung mittels Maßketten 3 Bei gleichen Teilungen genügt es, die Anzahl der Teilungen und das entsprechende Gesamtmaß anzugeben (Bild 11.26). Bild 11.26 Vereinfachte Maßkettendarstellung 4 Bei Profilstößen dürfen die Maßketten über die Profilenden hinaus zur anschließenden Position geführt und mit Anschlussmaßen versehen werden. Die Maßkette schließt mit Maßergänzungen die Bemaßung zu verbindender Teile (z. B. Stoßlaschen) ein (Bild 11.27). Bild 11.27 Maßketten bei Profilstößen 11 Stahlbauzeichnungen 136 MUSTER
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