Techn.Zeich.Fachzeich. SB 2 J010 + E-Book

2 In den Zeichnungen sind nur jene Maße einzutragen, die der Bauteil oder das Bauwerk im Endzustand aufweisen soll. Schweiß- und Bearbeitungszugaben sind im Fertigungsbereich zu berücksichtigen. Maßzahlen werden über die Maßlinien gesetzt. Sie sollen gemäß Bild 11.18 angeordnet werden. Im schraffierten Bereich sind sie zu vermeiden. Bei nicht maßstäblich gezeichneten Teilen werden die Maßzahlen unterstrichen. Sämtliche Maßangaben sind in Millimetern einzutragen, wobei das Einheitszeichen mm wegfällt. Bild 11.19 Detaildarstellung I-Träger 3 An den Enden der Maßlinie wird das Maßbegrenzungszeichen (der „Maßpfeil“) gesetzt. Dieses ist in der Regel ein kleiner schräger Strich (Bild 11.19). 4 Beschriftung. Grundsätzlich sind Normschriften gemäß ÖNORM EN ISO 3098-1-6 anzuwenden. Die Schriftgröße hat der Bedeutung und dem Schriftbild zu entsprechen. Bei Anwendung der Mikroverfilmung ist ÖNORM EN ISO 6428 zu berücksichtigen. 5 Linien. Für die Ausführung der Linien gilt die ÖNORM EN ISO 128-2. Bevorzugte Liniengruppen: 0,7, 0,5, 0,35. Werden Zeichnungen in Bleistift erstellt, müssen Beschriftung, System- und Mittellinien, Maßzahlen und Maßbegrenzungszeichen sowie Symbole (z. B. der Verbindungsmittel) in Tusche ausgeführt werden. 6 Stäbe und Profile. Darstellungen von Stäben und Profilen sollten immer ihre Normbezeichnung enthalten, der, wenn nötig, die durch einen kurzen waagrechten Strich abgetrennte Schnittlänge folgt (Bild 11.20). Beispiel: IPE 220-3600 Wenn es keine Normbezeichnung gibt, sind die in Tabelle 11.1 gezeigten Symbole und Maße anzuwenden. 7 Bleche werden mit der Dicke und nachgestellten Maßen des kleinsten umschriebenen Rechteckes bezeichnet. Beispiel: 10 × 300 × 610 Bild 11.20 Bezeichnung von Stählen und Profilen 11 Stahlbauzeichnungen 134 MUSTER

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