Bild 11.4 Schnittebenen Bild 11.5 Ansichtsebenen Bild 11.6 Aufbrechen von Ansichten Bei der Darstellung von Schnitt- oder Ansichtsebenen dürfen nur die zur Ebene gehörenden und die unmittelbar dahinter liegenden anschließenden Teile gezeichnet werden (Bild 11.4 und 11.5). Ausnahmsweise dürfen jedoch dahinter liegende Teile durch örtliches Unterbrechen der Betrachtungsebene sichtbar gemacht werden. So werden im Bild 11.6 durch Unterbrechen des oberen Flansches Konstruktionsdetails des unteren Flansches sichtbar. Dadurch entfällt eine komplizierte und zusätzliche Schnittführung. 3 Als Vereinfachung dürfen ausnahmsweise Steg und Flansch in einer Ansicht dargestellt werden, wenn beide getrennt bemaßt werden. Diese Darstellungsart ist nur zulässig, wenn die konstuktiven Absichten eindeutig zu erkennen sind (Bild 11.7). Ansichten und Details sind der Reihe nach mit Großbuchstaben, Schnitte der Reihe nach mit Kleinbuchstaben zu bezeichnen (Bild 11.4 und 11.5). Bild 11.7 Vereinfachen von Ansichten 11 Stahlbauzeichnungen 130 MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==