Techn.Zeich.Fachzeich. SB 2 J010 + E-Book

11 Stahlbauzeichnungen 11.1 Darstellung der Ansichten und Schnitte Normung: ÖNORM A 62301) Diese Norm enthält Bestimmungen für Werkstattzeichnungen mit den dazugehörigen Unterlagen im Stahlbau, das sind im Wesentlichen der Brücken-, Kran-, Stahlhoch-, Stahlleicht- und Wasserbau. Die Werkstattzeichnungen gehören vorwiegend für einmal zu erstellende Stahlkonstruktionen, deren Positionen in Zeichnungen meist nicht einzeln, sondern in zusammengebautem Zustand dargestellt und bemaßt werden. Maßstäbe siehe Abschnitt 9.4 Fachwerknetze (Systemnetze, Neigungsdreiecke) Bild 9.19 bis 9.21 1 Vorerst ist eine Hauptansicht durch Zeichnen der Systeme, Achsen und Schnitte festzulegen. Die Hauptansicht ist jene Ansicht, die über das Bauwerk, den Bauteil oder den Lieferteil die größte Aussage macht (Bild 11.1). Die notwendigen Schnitte und Ansichten sind der Hauptansicht beizuordnen und zu bezeichnen. Um die Übersichtlichkeit sicherzustellen und die Orientierung zu erleichtern, sind die einmal gewählten Blickrichtungen beizubehalten (Bild 11.1; Anordnung nach Bild 11.2 ist möglich). Bei symmetrischen Bauteilen können Schnitt und Ansicht je zur Hälfte in einem gemeinsamen Riss dargestellt werden (Bild 11.3). Schnitte von Schnitten sind nur dann zulässig, wenn die ursprüngliche Blickrichtung beibehalten wird. 2 Wird ein Teil unterbrochen dargestellt, muss er durch eine Bruchlinie begrenzt werden (z. B. Schnitt b–b in Bild 11.1). Bild 11.1 Hauptansicht Bild 11.2 Anordnung der Ansichten Bild 11.3 Ansicht und Schnitt 11 Stahlbauzeichnungen 129 Der Bauteil soll in einer Zeichnung dargestellt werden. Ist dies nicht möglich, so können zu dieser Zeichnung ein bis höchstens zwei Ergänzungszeichnungen hinzugefügt werden. Voraussetzung ist aber, dass für alle Zeichnungen gemeinsame Unterlagen aufgestellt werden und dass aus deren Schriftfeldern ihre Zusammengehörigkeit hervorgeht. 1) nicht mehr genormt MUSTER

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