62 Abgasverluste/Überprüfung von Heizungsanlagen Verbrennungsprozesse 9.9 Die Abgasverluste Die Abgasverluste sind nach folgender Formel zu berechnen. qA = Abgasverlust in Prozent ϑA = Abgastemperatur in °C ϑL = Verbrennungslufttemperatur in °C (CO2) = Volumengehalt der Abgase an Kohlendioxid in Prozent f = Brennstoff-Faktor Beispiele: 1. Bei einem Ölkessel wurden folgende Werte gemessen: • T-Luft = 22,80 °C • T-Gas = 139,30 °C • O2 = 1,90 % • CO2 = 13,90 % Berechnen Sie die Abgasverluste: 2. Bei einem Ölkessel wurden folgende Werte gemessen: • T-Luft = 23,70 °C • T-Gas = 157,90 °C • O2 = 2,40 % • CO2 = 13,60 % Berechnen Sie die Abgasverluste: 3. Bei einem Öl-Kessel wurden folgende Werte gemessen: • T-Luft = 22,80 °C • T-Gas = 139,30 °C • O2 = 1,90 % • CO2 = 13,90 % Berechnen Sie die Abgasverluste: 9.10 Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß ÖNORM M 7510 Die vorliegende ÖNORM ist als Grundlage für die Überprüfung von Feuerstätten in Heizungsanlagen jeder Art mit den Wärmeträgern Wasser, Dampf oder Luft anzuwenden. Sie ist für Anlagen, die mit flüssigen Brennstoffen oder Brenngasen befeuert werden, anzuwenden. Brennwertfeuerstätten sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Die vorliegende ÖNORM gilt für Feuerstätten mit einer Nenn-Wärmeleistung bis 2000 kW je Feuerstätte. Dieser ÖNORM liegen folgende empfohlene Brennstoff-Einsatzbereiche zugrunde: Feuerungstechnische Anforderungen • Die Heizkesselanlage ist vor der Überprüfung entsprechend der Betriebsanleitung zu reinigen. • Messungen sind im Quasi-Beharrungszustand des Heizkessels gemäß den Auslegungskriterien, wie in der Anlagenbeschreibung festgehalten, durchzuführen. Als Quasi-Beharrungszustand ist jener Zustand anzusehen, bei dem sich innerhalb der Messzeit die Vor- und Rücklauftemperatur des Wärmeträgers, die Temperatur des Verbrennungsgases, die Verbrennungsgaszusammensetzung und die Massenströme nicht wesentlich verändern. • Die Messungen haben bei der Wärmeleistung zu erfolgen, bei welcher die Heizanlage vorwiegend betrieben wird. qA = f . (ϑA – ϑL) (CO2) q A = f . (ϑA – ϑL) (CO2) q A = 0,55 . (139,30 – 22,80) = 4,61 % (13,90) q A = f . (ϑA – ϑL) (CO2) q A = 0,55 . (157,90 – 23,70) = 5,43 % (13,60) Steinkohle 0,66 Braunkohle 0,90 Briketts 0,75 Koks 0,73 Heizöl EL (Ofenheizöl) % 0,55 Heizöl leicht 0,55 Flüssiggas 0,50 Stadtgas 0,38 Erdgas mit CH4 95 % 0,42 Tabelle 9.2: Werte für den Brennstoff-Faktor f Tabelle 9.3: Nenn-Wärmeleistung der Feuerstätte Heizöl HEL keine Begrenzung Heizöl HL ab 70 kW Heizöl HM ab 1000 kW Erdgas keine Begrenzung Flüssiggas keine Begrenzung Die Festlegung einer oberen Grenze ist nicht vorgesehen. Abgasverlust exhaust gas loss Auslegungskriterien design (or: calculation) criteria (or: principles) Brennwertfeuerstätte combustion value fire place Feuerstätte fire place Nennen Sie die ÖNORM, die für die Überprüfung von Heizungsanlagen maßgebend ist. Erklären Sie, welcher Zustand als Beharrungszustand anzusehen ist. Erläutern Sie, bei welcher Wärmeleistung die Abgasmessungen zu erfolgen haben. q A = f . (ϑA – ϑL) (CO2) q A = 0,55 . 139,30 – 22,80 = 4,6 % 13,90 Kompetenzcheck MUSTER
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