216 2.17 Ausfluss Grundlagen der Elektrotechnik Die gesetzlichen Grundlagen zur Problemstoffsammlung finden sich im Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. 325/1990, i.d.F. lt. BGBl. Nr. 155/1994) und in der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Bestimmung von Problemstoffen (Problemstoffverordnung BGBl. Nr. 771/1990). Fallen gefährliche Stoffe in Gewerbe- oder Industriebetrieben an, so sind diese in der Regel nicht als Problemstoffe einzustufen und dürfen daher nicht über die öffentliche Problemstoffsammlung abgegeben werden. Sie sind vom Abfallerzeuger direkt bei befugten privaten Sammler-/Behandlerunternehmen zu entsorgen. Gefährliche Abfälle (Problemstoffe) des GWHInstallateurs sind • Batterien und Cartridges (aus Messgeräten, Steuergeräten, Kopiergeräten, Druckern etc.), • Asbest (aus Abfluss- und Lüftungsleitungen bei Altanlagen und Nachtspeicheröfen), • Dichtungsmassen aus Silikonkautschuk, • Elektronikschrott (aus alten Regelungsanlagen), • Fette und Gewindeschneidöle, • Klebstoffe (Verklebung von Kunststoffen), • Wärmepumpen – Kältemittel, • Farben und Lacke (Korrosionsschutz- und Deckanstriche), • Lösungsmittel für Kleber, Farben und Lacke, • Mineralöle (Hydrauliköle aus Biegemaschinen), • Schaumkunststoffe (Polyurethan- und Polystyrolschäume), • Blei (Rohrwerkstoff bestehender Anlagen), • Spraydosen (Gebinde für Gewindeschneidöle, Lacke und Reinigungsmittel). Abfälle aus Eisenwerkstoffen, Kupfer- und Kupferlegierungen und Kunststoffen sind getrennt nach Werkstoffen in geeigneten Behältern zu sammeln und durch ein befugtes Unternehmen entsorgen zu lassen. Die gesammelten Stoffe werden einer Wiederverwertung (Recycling) zugeführt. Der GWH-Installateur ist auch von der Verpackungsverordnung (VerpackVO vom 01.10.1993) betroffen. Die Verordnung sieht vor, dass der Letztverbraucher Verpackungen nicht mehr in den Systemmüll geben darf, sondern verpflichtet ist, sie dem so genannten „Rücknahmeverpflichteten“ zurückzugeben oder sie in dafür bestimmte Sammelsysteme einzubringen. Eine Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen besteht für alle Hersteller, Abpacker, Importeure und Vertreiber von verpackten Waren. Durch die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) ist ein flächendeckendes Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungsmaterialien in Österreich gegeben. Durch die Bezahlung eines packstoffspezifischen, gewichtsbezogenen Lizenzentgelts an die ARA schafft diese den Unternehmen die Möglichkeit, Lizenznehmer zu werden und ihre Rücknahme- und Verwertungspflicht auf das Altstoff Recyling Austria-System zu übertragen. Das von der österreichischen Wirtschaft gegründete Dienstleistungsunternehmen Altstoff Recycling Austria AG und die Branchenrecyling-Gesellschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Branchenrecycling-Gesellschaften sind Spezialisten für die Sammlung, Sortierung und/oder Verwertung. Überblick über die Branchenrecycling-Gesellschaften • ArgeV Arbeitsgemeinschaft Verpackungs- verwertung GesmbH. (Metalle, Kunststoffe, Verbunde, Holz, textile Faserstoffe und Keramik) • ARO Altpapier-Recycling-Organisations- gesellschaft m. b. H. (Papier, Pappe, Karton und Wellpappe) • AGR Austria Glas Recycling GmbH (Glas) • ÖKK Österreichischer Kunststoff Kreislauf (Kunststoff) • Ferropack Recycling GmbH (Metalle) • Aluminium Recycling GmbH (Aluminium) • AVM Arge Verbundmaterialien (Verbundstoff) • VHP Verein für Holzpackmittel (Holz) Entsorgung der Werk- und Hilfsstoffe Nennen Sie gefährliche Abfälle, die im GWH-Bereich anfallen. Erklären Sie den Inhalt der Verpackungsverordnung. Nennen Sie den Aufgabenbereich der Altstoff Recycling Austria AG (ARA). Werk- und Hilfsstoffe, die der Entsorgung zugeführt werden sollen, sind nach Stoffart getrennt, in eigens dafür vorgesehenen Behältern zu sammeln bzw. zu entsorgen. Im GWH-Installationsgewerbe fallen auch Abfälle (Reststoffe) an, die wegen ihrer Eigenschaften oder Inhaltsstoffe einer besonderen Behandlung bedürfen und als gefährliche Abfälle bezeichnet werden. 10. Entsorgung der Werk- und Hilfsstoffe Kompetenzcheck MUSTER
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