Mögliche Rechtsformen Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen für gewinnorientierte Unternehmen in Österreich werden hier zusammengefasst dargestellt. Unternehmensrechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften OG GmbH KG AG Weitere Unternehmensrechtsformen sind z. B. GesbR, Genossenschaft, stille Gesellschaft. Kriterien für die Wahl der Rechtsform sind unter anderem: ■ Anzahl der Gesellschafter ■ persönliche Haftung der Gesellschafter ■ Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der einzelnen Gesellschafter ■ Gründungskosten und laufende Kosten ■ steuerrechtliche Aspekte ■ Kreditwürdigkeit ■ Buchhaltungspflicht Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ein sehr wichtiges Kriterium bei der Wahl der Rechtsform! Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können die Gläubiger im Fall eines Konkurses auf das Privatvermögen von Gesellschaftern zurückgreifen, bei Kapitalgesellschaften ist das nicht möglich. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es zahlungsunfähig ist, d. h. seine offenen Rechnungen nicht mehr zahlen kann. Der Konkurs ist eine mögliche Folge der Insolvenz, bei der das Vermögen des Unternehmens gerichtlich im Sinne der Gläubiger verwertet wird. Einzelunternehmen (e. U.) Ein Einzelunternehmen ist im Besitz einer Person, die das Unternehmensrisiko alleine trägt. Die im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmen tragen im Firmennamen den Zusatz e. U. (= eingetragenes Unternehmen). Vorteile eines e. U. Nachteile eines e. U. • geringe Gründungskosten • gute Kreditwürdigkeit • keine Gewinnaufteilung • alleinige Entscheidungsgewalt • kein vorgeschriebenes Mindestkapital • persönliche Haftung des Unternehmers mit dem Privatvermögen • alleinige Kapitalaufbringung • bei längerfristiger Abwesenheit des Unternehmers keine entsprechende Vertretung Einzelunternehmer mit einem Umsatz von weniger als € 700.000,–/Jahr müssen sich nicht ins Firmenbuch eintragen lassen. Offene Gesellschaft (OG) Die offene Gesellschaft (OG) ist ein Unternehmen mit zwei oder mehr Gesellschaftern, die mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haften (= Solidarhaftung). Gesellschafter sind jene Personen, die am Unternehmen beteiligt sind, d. h. denen das Unternehmen gehört. Als Gläubiger bezeichnet man Personen bzw. Institutionen, denen das Unternehmen Geld schuldet. 8 Betriebstechnik I/II MUSTER
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