Vertragsverhandlungen Bevor man die Angebote endgültig reiht und die Bestellung tätigt, werden mit den möglichen Lieferanten mehr oder weniger intensive Verhandlungen über die Bedingungen des Angebots geführt. Diese Verhandlungen können entweder telefonisch, per Mail oder bei größeren Lieferungen auch in Form von direkten Gesprächen im Rahmen eines Lieferantenbesuchs beim Unternehmen (oder umgekehrt) durchgeführt werden. Bestellung Wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine Übereinstimmung in allen Punkten erzielt, wird eine Bestellung durchgeführt und damit ein Kaufvertrag abgeschlossen. Kaufvertrag Im Kaufvertrag werden die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers durch eine gegenseitige Willenserklärung (= Unterschrift) verbindlich festgelegt. Ein Kaufvertrag kann auch mündlich zustande kommen, ein schriftlicher Vertrag bietet jedoch mehr Rechtssicherheit bei Streitfällen. Typische Inhalte eines Kaufvertrags sind: ■ Vertragspartner, d. h. vollständiger und genauer Firmenname des Käufers und Verkäufers ■ technische Spezifikation, Pflichtenheft, d. h. genaue Beschreibung der zu liefernden Materialien (gegebenenfalls unter Verwendung von Zeichnungen, Stücklisten und Normen) ■ Liefermenge, d. h. Stückzahl, Gewicht usw. ■ Liefertermin, d. h. Termin, an dem der Lieferant das Material zu übergeben hat. ■ Preis und Währung, d. h. der bei vertragsgemäßer Lieferung zu bezahlende Geldbetrag ■ Zahlungsbedingungen, d. h. Zahlungszeitpunkt (Vorauszahlung, Teilzahlung, Zielkauf) sowie eventuelle Rabatte, Skonto usw. ■ Lieferbedingungen, d. h., wer übernimmt die Transportkosten, das Transportrisiko, die Verzollung usw., meist unter Verwendung der aktuell gültigen Incoterms-Regelungen ■ Pönalen, d. h. Zahlungen, die derjenige Vertragspartner zu zahlen hat, der bestimmte Vertragsbedingungen (z. B. Liefertermin, technische Garantien) nicht erfüllt ■ Garantien, d. h. über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Verpflichtungen des Verkäufers ■ Rücktrittsrecht, d. h. bis wann vom Vertrag zurückgetreten werden kann bzw. welche Stornogebühren zu zahlen sind ■ Gerichtsstand, d. h. Vereinbarung, welches Gericht bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten zuständig ist. Es kann aber auch ein Schiedsgericht vereinbart werden. Rechtsstreitigkeiten Im Falle eines Rechtsstreits werden vom Gericht die Bestimmungen des Kaufvertrags als Entscheidungsgrundlage für das Urteil herangezogen. Gibt es bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien keine diesbezügliche Vereinbarung im Kaufvertrag, so dienen als Entscheidungsgrundlage für ein 5 Incoterms international gültige Verein- barungen für Regelungen in Kaufverträgen in Zusammenhang mit Liefer- und Transportbedingungen Schiedsgericht juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen eines Schiedsverfahrens unter Ausschluss des Rechtswegs, d. h., kein nationales Gericht ist mehr zuständig Betriebstechnik I/II 133 Kapitel 4: Materialwirtschaft Lerneinheit 3: Materialbedarf und Beschaffungsprozess MUSTER
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