Denkmal 7/8 + E-Book

64 M 1: Reichsleiter Bischof Joachim Hossenfelder spricht bei einer Kundgebung der „Deutschen Christen“ im Berliner Sportpalast. Foto, unbekannt, 1933. Die „Gleichschaltung“ betraf politische und wirtschaftliche Angelegenheiten sowie das gesellschaftliche und soziale Leben. Um dieses gezielt kontrollieren zu können, versuchte der NS-Staat, auch hier auf sämtlichen Ebenen eine Einheitsstruktur bzw. -organisation zu etablieren. „Gleichschaltung“ im gesellschaftlichen Bereich 2.7 „Gleichschaltung“ im Kulturbereich Kunst und Kultur (Literatur, Theater, Bildende Künste, Journalismus, Film, Musik etc.) hatten eine wichtige Funktion im Rahmen der NS-Propaganda. Der Kulturbetrieb wurde deshalb von der Reichskulturkammer, welche dem Propagandaministerium von Joseph Goebbels unterstand, zentral gesteuert und kontrolliert. „Nicht-arische“ Personen (s. 2.5) konnten nicht Mitglied in der Reichskulturkammer werden, was einem Berufsverbot gleichkam. „Gleichschaltung“ der Medien Innerhalb des Kulturbereichs galten vor allem die Presse bzw. moderne Medien (wie der Rundfunk) als wichtiges Propagandainstrument. Sie waren für die Durchsetzung der NS-Herrschaft von besonderer Bedeutung und wurden rasch „gleichgeschaltet“. Die Pressefreiheit wurde abgeschafft, kritische bzw. aus rassistischen Gründen unerwünschte Journalistinnen und Journalisten wurden entlassen. Die Berichterstattung sollte nicht mehr objektiv und kritisch sein, sondern die NS-Ideologie verherrlichen. „Gleichschaltung“ von Vereinen Bestehende Vereine wurden aufgelöst oder nach den NS-Prinzipien (z. B. „Führerprinzip“, „Arierparagraf“ etc.) neu aufgestellt. Dies betraf Sportvereine ebenso wie Kultur- oder Wohltätigkeitsvereine. Hier drängte im Zuge der „Gleichschaltung“ die „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“ (s. 2.4) sämtliche anderen Vereine zurück. Im „Deutschen Frauenwerk“ und der „NS-Frauenschaft“ wurden die Frauenorganisationen zusammengefasst. Im Bereich der weiblichen und männlichen Jugendorganisationen fungierten der „Bund Deutscher Mädel“ und die „Hitlerjugend“ (s. 2.9, 2.10) als einzige staatlich anerkannte Jugendverbände. Dadurch versuchte der NS-Staat, auch Kinder und Familien zu kontrollieren und ideologisch zu beeinflussen. Versuch der „Gleichschaltung“ der Kirchen Bei den christlichen Kirchen konnte das NS-Regime nicht einfach eine „Gleichschaltung“ durchsetzen. Innerhalb der evangelischen Glaubensgemeinschaft existierten verschiedene Strömungen; eine davon waren die rassistisch und antisemitisch ausgerichteten „Deutschen Christen“. Sie wollten eine „gleichgeschaltete“, einheitliche, NS-konforme Reichskirche schaffen. Dagegen stand die „Bekennende Kirche“ im Widerspruch zur herrschenden Ideologie. Mit der römisch-katholischen Kirche, die dem NS-System teilweise kritisch gegenüberstand, versuchte sich das Regime zu arrangieren, indem es ein Reichskonkordat mit dem Heiligen Stuhl abschloss. Dies führte dazu, dass die offizielle Kirche dem NS-Regime kaum Widerstand entgegensetzte, denn Geistliche durften sich nicht in oder für Parteien engagieren. Gleichzeitig sollte mit dem Vertrag die katholische Bevölkerung beruhigt werden. „Gleichschaltung“ in der „Ostmark“ Nach dem sogenannten „Anschluss” 1938 wurden auch in Österreich („Ostmark“) Politik, Kultur, Presse, Wirtschaft etc. so rasch wie möglich „gleichgeschaltet“, um die Macht der NSDAP zu festigen. Österreich wurde in das Deutsche Reich eingegliedert und das österreichische Recht wurde sukzessive an das deutsche Recht angepasst. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 Reichskonkordat, das: 1933 wurde zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich ein Staatskirchenvertrag geschlossen, der das Verhältnis zwischen der römisch- katholischen Kirche und dem Deutschen Reich regelte und der Kirche gewisse Rechte zugestand. Er ist bis heute gültig. Ostmark, die: Der NS- „Anschluss“ 1938 beendete formal die staatliche Existenz von Österreich, das nun dem Deutschen Reich angegliedert wurde. „Österreich“ wurde in „Ostmark“ umbenannt, ab 1942 in „Alpen- und Donau-Reichsgaue“. MUSTER

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