Denkmal 7/8 + E-Book

54 M 1: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ („Ermächtigungs- gesetz“) https:// www.1000dokumente. de/index. html?c=dokument_ de&dokument=0006_ erm&l=de M 2: Hermann Göring (1893–1946), Reichsmarschall, einer der einflussreichsten NS-Politiker, u. a. preußischer Innenminister und Chef der Luftwaffe; NS- Kriegsverbrecher. Er war u. a. verantwortlich für die Gründung der Gestapo, Errichtung der KZs etc. Porträtaufnahme, unbekannt, undatiert. Die nationalsozialistische „Machtergreifung“ 2.2 Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Jänner 1933 versuchte Adolf Hitler durch (legale) politische und durch (illegale) terroristische Maßnahmen, die Macht der NSDAP auszubauen und den Parlamentarismus sowie die anderen politischen Parteien zu zerstören. Dies führte zur Abschaffung der Demokratie. „Machtergreifung“ Der 30. Jänner 1933, an welchem Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler offiziell zum Reichskanzler ernannte, wurde im NS-Jargon als Tag der „Machtergreifung“ bezeichnet. De facto handelte es sich aber um einen demokratischen Vorgang, bei welchem ihm die Macht anvertraut wurde. In den folgenden Monaten setzte Hitler mit seinen Anhängerinnen und Anhängern jedoch die Etablierung der NS-Herrschaft durch, indem auch undemokratische Mittel ergriffen wurden. Die NSDAP in der Regierung Im Jänner 1933 bildete Hitler mit anderen Parteien eine „Regierung der nationalen Konzentration“. Er strebte allerdings eine absolute Mehrheit an und forcierte Neuwahlen. Der Wahlkampf wurde von terroristischen Aktionen der SA und SS begleitet, welche sich vor allem gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten. Unterstützung kam dabei oft von der Polizei, die bereits vielfach nationalsozialistisch durchsetzt war. So war Hitlers enger Vertrauter Hermann Göring unter anderem preußischer Innenminister und Chef der preußischen Polizei. Reichstagsbrand und seine Folgen Nach dem Brand des Reichstags kam es zu einer Verhaftungswelle von politischen Gegnerinnen und Gegnern (v. a. der KP). Am Tag nach dem Brand erließ von Hindenburg auf Druck Hitlers die sog. „Reichstagsbrandverordnung“, welche viele Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft setzte. Dies bedeutete im Wahlkampf einen großen Vorteil für die NSDAP, da die Wahlwerbung der Opposition stark eingeschränkt wurde. Politische Gegnerinnen und Gegner konnten nun außerdem ohne rechtsstaatliche Kontrolle als „vorbeugende Maßnahme“ in „Schutzhaft“ genommen werden. Dabei trat erstmals die neu gegründete Gestapo (Geheime Staatspolizei) in Erscheinung. „Ermächtigungsgesetz“ Trotz all dieser Maßnahmen und obwohl die im März 1933 abgehaltenen Wahlen nicht mehr den demokratischen Prinzipien entsprachen, konnte die NSDAP keine absolute Mehrheit erreichen. Hitler legte daraufhin im Reichstag ein Gesetz „zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vor, welches von der Opposition mit Ausnahme der Sozialdemokratie angenommen wurde. Die benötigte Zweidrittelmehrheit kam nicht nur zustande, weil alle Reichstagsabgeordneten mit der NSDAP sympathisierten. Am Tag der Abstimmung wurden im Sitzungssaal SA-Männer postiert, die eine entsprechende Drohkulisse aufgebaut hatten. Umgekehrt gehörte auf Seiten der SPD sehr viel Mut dazu, sich der Bedrohung zu widersetzen. Dieses „Ermächtigungsgesetz“ (s. 2.33) ermöglichte es Hitler, die Demokratie weiter auszuhöhlen. „Gleichschaltung“ So vollzog Hitler die „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“, die sich gegen die Selbstständigkeit der deutschen Länder richtete, in welchen er nun „Reichsstatthalter“ einsetzte. Damit kontrollierte er auch jene Länder, in denen die NSDAP keine Mehrheit hatte. Gegnerische politische Parteien wurden mit Betätigungsverboten belegt oder so unter Druck gesetzt, dass sie sich selbst auflösten. Ab 16. Juli 1933 war neben der NSDAP keine weitere Partei mehr zugelassen. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 15 Reichstagsbrand, der: Am 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude, das deutsche Parlament. Die NSDAP bezichtigte die kommunistische Bewegung der Tat; politische Gegnerinnen und Gegner wiederum die NSDAP – bis heute ist die Schuldfrage ungeklärt. MUSTER

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