Denkmal 7/8 + E-Book

96 M 1: In dem Film „Murer – Anatomie eines Prozesses“ wird der Skandal-Prozess gegen Franz Murer filmisch aufgearbeitet. https://www.youtube. com/watch?v= teRkgqzRVs0 Holocaust: Nachwirkungen nach 1945 2.23 Das Ende der NS-Zeit bedeutete für die jüdische Bevölkerung die Befreiung durch die Alliierten und ein Ende des Massenmordes. Doch für viele Überlebende gestaltete sich die Nachkriegszeit äußerst schwierig. Während manche Opfer erneut mit Verfolgung konfrontiert waren, konnten sich viele Verantwortliche am Holocaust durch Flucht einer gerichtlichen Verurteilung entziehen. Kriegsende und Befreiung Am 27. Jänner 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch sowjetische Truppen befreit. Von den seit 1940 ungefähr 1,3 Millionen nach Auschwitz Deportierten konnten noch ungefähr 8500 kranke und erschöpfte Menschen befreit werden. Etwa 56000 Menschen waren in den Monaten zuvor von der SS auf sogenannte „Todesmärsche“ in Richtung Westen geschickt worden. 2005 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ ernannt. Die Befreiung der Lager und das offizielle Kriegsende in Europa am 8. Mai 1945 brachte zwar vielen NS- Opfern die lange ersehnte Freiheit, doch für viele sollte erneut eine Zeit der Unsicherheit anbrechen. „Displaced Persons“ Die Hoffnung der NS-Opfer, nach der Befreiung an ihr Leben vor der NS-Zeit anknüpfen zu können, erfüllte sich für viele nicht. Nach dem Ende des Krieges befanden sich in Deutschland Millionen „Displaced Persons“ (DP), unter ihnen vor allem auch Überlebende der Zwangsarbeits-, Konzentrations- und Vernichtungslager. Sie entstammten ca. 20 Nationen und mussten nun in ihre Heimat zurückgebracht werden oder eine neue Heimat finden. Die alliierten Besatzungsmächte bzw. internationale Hilfsorganisationen stellten Transporte bereit bzw. betreuten die Betroffenen in eigenen Lagern (DP-Camps). Es war jedoch vielen nicht möglich, in ihre Heimat zurückzukehren, sodass manche Überlebende noch jahrelang in Lagern bleiben mussten. Aufgrund der immer noch restriktiven Einwanderungspolitik vieler Staaten konnten sie aber auch nicht in andere Länder emigrieren. Pogrome und vernichtete Existenzen In der Nachkriegszeit kam es außerdem zu Pogromen gegen jüdische NS- Überlebende, die in ihre Heimat zurückgekehrt waren (z. B. 1946 in Polen und Ungarn). Hinzu kam, dass der Holocaust viele Familien sowie Gemeinschaften und Kulturen gänzlich zerstört hatte. So war das osteuropäische Judentum durch den Holocaust fast vollständig vernichtet worden. Viele Überlebende standen daher vor dem Nichts und mussten sich erst wieder eine neue Existenz aufbauen. Ahndung der NS-Verbrechen Zwar begannen die Alliierten gleich nach dem Ende des Weltkriegs mit der juristischen Verfolgung der Verbrechen, die in der NS-Zeit begangen worden waren (z. B. Dachauer Prozesse, Nürnberger Prozesse), doch gelang den meisten Kriegsverbrechern die Flucht, vor allem nach Südamerika. In vielen Fällen kam es entweder zu gar keiner Strafverfolgung oder zu keiner angemessenen Bestrafung. Dies empfanden viele Opfer als Ungerechtigkeit bzw. Verhöhnung. Zu den bekanntesten österreichischen Tätern zählt der steirische SS-Offizier Franz Murer (1912–1994), welcher als „Schlächter von Wilna“ für die Vernichtung der Jüdinnen und Juden von Vilnius mitverantwortlich war (M 4). Kollaborateurin, die; Kollaborateur, der: nichtdeutsche Regime und Personen, die mit den NS- Behörden zusammenarbeiteten bzw. aus eigener Initiative NS-Maßnahmen durchführten Zuschauerin, die; Zuschauer, der: Staaten und Einzelpersonen, die von den NS-Verbrechen wussten und beschlossen, nicht einzugreifen, obwohl sie über eine gewisse Handlungsfreiheit verfügten 45 50 55 60 65 70 5 10 15 20 25 30 35 40 MUSTER

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