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142 Gemeinsame Werte für alle Die EU ist heute viel mehr als nur eine Wirtschaftsvereinigung. Sie versteht sich als Wertegemeinschaft. Das bedeutet, dass gemeinsame Werte von den Mitgliedsländern festgelegt sind. Diese Werte sind Demokratie, Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Länder, die der EU beitreten wollen, dürfen gegen diese Werte, die gesetzlich verankert sind, nicht verstoßen. Frauenorganisationen Damit die Werte der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten gesichert werden, gibt es verschiedene Organisationen. Für die Wahrung der Frauenrechte ist in Österreich zum Beispiel der Verein Österreichischer Frauenring aktiv. Nicht nur dieser Verein, sondern auch andere Organisationen, wie z. B. die Gewerkschaften, die Wirtschaftskammer oder die Bundesjugendvertretung, betreiben Genderpolitik. D.h., dass sie sich dafür einsetzen, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wird, alle Geschlechter gleiche Rechte und Chancen haben, Ressourcen und Sorgearbeit gerecht verteilt wird und Männer wie Frauen das Recht haben, selbst über ihre Körper zu bestimmen. 8.5 Grundwerte der EU Die EU fordert die Gleichstellung von Mann und Frau: „Die EU möchte Frauen am Arbeitsplatz dieselben Möglichkeiten wie Männern ermöglichen, wie gleiches Entgelt, und sie möchte sowohl Männer als auch Frauen unterstützen, damit sie das Berufsleben und andere Bereiche des Lebens besser miteinander vereinbaren können. Eine weitere wichtige Priorität ist die Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU und der ganzen Welt. Die EU fördert auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen.“ http://publications.europa.eu/webpub/com/factsheets/women/ de/ (16.04.2021). Ein wichtiges Grundrecht der EU ist die Gleichbehandlung: „Diskriminierungen , insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.“ http://www.artikeldrei.de/argumente/eu-recht/ (13.11.2020). Die Antidiskriminierungsstelle bekämpft Ungerechtigkeiten: „Eine asylsuchende Frau äthiopischer Herkunft hatte sich für ein zweiwöchiges Praktikum für eine Küchenaushilfstätigkeit in einem Pflegeheim beworben. […] Die Bewerberin interessierte sich gezielt für eine Aufgabe im Küchenbereich […].Dazu kam es jedoch erstmal nicht: Die Bewerberin erhielt eine Absage. In der Begründung hieß es, dass bei der Essenzubereitung aus hygiene-rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht mit einem Kopftuch gearbeitet werden dürfe.“ https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Der_aktuelle_ Fall/Religion/Religion_Praktikum_Kueche.html (16.04.2021). Minilexikon Diskriminierung, die Priorität, die = Schlechterbehandlung = Stellenwert, den etwas innerhalb einer Rangfolge einnimmt Abb. 1: Ausschnitt des Plakats der Antidiskriminierungsstelle Deutschlands mit dem Motto: „Kochmütze ja, Kopftuch nein?“ MUSTER

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