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138 Das Recht geht vom Volk aus In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung steht: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Das bedeutet, dass alle Entscheidungen und Gesetze dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen müssen. In einer parlamentarischen Republik wählt die Bevölkerung Vertreter und Vertreterinnen, die ihre Interessen bestmöglich repräsentieren sollen (deshalb auch als repräsentative Demokratie bezeichnet). Diese Politiker und Politikerinnen treffen stellvertretend für alle die politischen Entscheidungen. Nicht immer muss ein neuer Gesetzesentwurf jedoch von Politikerinnen und Politikern vorgebracht werden. Alle wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher haben das Recht, von ihren außerparlamentarischen Mitbestimmungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen: Volksbegehren Wenn Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für neue Gesetze einbringen wollen, können sie ein Volksbegehren ins Leben rufen. Dafür wird das Volksbegehren öffentlich aufgelegt, und jede und jeder Wahlberechtigte kann es unterschreiben und somit unterstützen. Wenn eine gesetzlich vorgegebene Mindestzahl an Unterschriften erreicht wird, muss das Volksbegehren verpflichtend im Nationalrat behandelt werden. Die Ergebnisse von Volksbegehren sind rechtlich aber nicht bindend . Das bedeutet, dass das Parlament schlussendlich darüber entscheidet, ob ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Volksbefragung Eine weitere Möglichkeit der direkten Demokratie ist die Volksbefragung. Bevor ein Gesetz beschlossen wird, kann das Volk darüber befragt werden. Das Ergebnis der Volksbefragung ist ebenfalls nicht rechtlich bindend. Die einzige Volksbefragung in Österreich fand 2013 statt: damals wurde die Meinung der Österreicherinnen und Österreicher zum Thema Wehrpflicht erhoben. Wehrpflicht bedeutet, dass in Österreich alle geistig und körperlich geeigneten Männer über 17 Jahre im Bundesheer Dienst leisten müssen. Wer die Arbeit mit Waffen verweigert, kann auch Zivildienst leisten. Hierbei arbeiten die Männer bei verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Roten Kreuz. Berufsheer hingegen bedeutet, dass Freiwillige den Beruf als Soldat ausüben. 8.3 Außerparlamentarische Mitbestimmung Eine Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher sprach sich 2013 für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Obwohl das Ergebnis rechtlich nicht bindend war, wurde der Wille des Volkes umgesetzt und die Wehrpflicht blieb weiterhin bestehen. folgt Abb. 1: Südansicht des Atomkraftwerkes Zwentendorf. Foto, 2018. Volksabstimmung Die Volksabstimmung ist das einzige rechtlich bindende Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Es wird eine Frage gestellt, die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein muss. Die Entscheidung des Volkes muss vom Nationalrat akzeptiert und umgesetzt werden. Eine für Österreich enorm wichtige Volksabstimmung gab es 1994 zu der Frage, ob Österreich Mitglied der EU werden sollte (s. 4.3). Eine weitere Volksabstimmung verhinderte 1978 die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf in Niederösterreich (s. 3.5). Die Volksabstimmung 1978 behandelte folgende Fragestellung: folgt Abb. 2: Stimmzettel für die Volksabstimmung über die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf. Minilexikon rechtlich bindend = dem Gesetz verpflichtet MUSTER

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