Denkmal 3, 2025 + E-Book

80 Titel 1.1 4.5 Der Kampf um die Gleichstellung Erst die Aufklärung im 18. Jh. (s. 3.1) machte die Gleichstellung von Mann und Frau möglich. 1789 wurden in Frankreich zum ersten Mal „Bürger- und Menschenrechte“ verabschiedet. Allerdings galten diese nur für Männer. Viele Frauen wehrten sich dagegen. Die französische Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges verfasste die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Der erste Satz dieser Erklärung lautete: „Die Frau ist frei geboren und dem Manne gleich in allen Rechten.“ Sie wurde festgenommen und zum Tod verurteilt. Die Idee der Gleichstellung wurde aber von Frauen weltweit aufgenommen. Sie versuchten gemeinsam, in unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleiche Rechte zu erkämpfen. Anfang des 20. Jh. forderten Frauenrechtlerinnen in Großbritannien und den USA, das allgemeine Frauenwahlrecht einzuführen. Vor allem Frauen aus dem Bürgertum nahmen an der Suffragettenbewegung teil. Heute sind in Österreich Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt. Beide dürfen wählen und gewählt werden. Sie haben dasselbe Recht auf Bildung. Sie dürfen selbst entscheiden, ob und wen sie heiraten. Sie dürfen ihren Beruf selbst wählen und sollten denselben Lohn erhalten. Der Zeitungsartikel vom 14. Juli 2015 beschreibt die typische Rollenverteilung in Österreich: „Sie ist gut ausgebildet, gibt ihren Job aber zumindest für zwei Jahre auf, als sie schwanger wird. Der Vater ihres Kindes arbeitet Vollzeit und macht viele Überstunden. Als die Tochter drei Jahre alt ist, geht die Mutter Teilzeit arbeiten. Sie geht in Pflegeurlaub, wenn ihr Kind krank ist, kocht das Abendessen, unterstützt die Tochter bei den Hausaufgaben. Erst wenn die Kinder ‚aus dem Gröbsten draußen sind‘, also mit 15 Jahren die Sekundarstufe in der Schule abschließen, geht die Mutter wieder Vollzeit arbeiten. Verdient dann aber weiterhin weniger als ihr Mann.“ https://derstandard.at/2000019096857/Geschlechterrollen-inoesterreichischen-Familien-stark-ausgepraegt (08.04.2020). Gewalt gegen Frauen Gewalt gibt es überall in allen Lebensbereichen. Sie betrifft alle Gesellschaftsschichten. Oft sind Frauen davon betroffen. Frauen, die in ihrer Ehe oder Partnerschaft Gewalt erfahren, haben in Österreich die Möglichkeit, sich Hilfe zu holen. Bei schwerwiegenden Fällen können sie in ein Frauenhaus ziehen. Dort dürfen sie mit ihren Kindern wohnen, bis eine langfristige Lösung gefunden wird. In Österreich wurde das erste Frauenhaus 1978 in Wien eröffnet. Mittlerweile gibt es in allen Landeshauptstädten Frauenhäuser. Das Thema Gewalt in der Partnerschaft wurde lange Zeit in der Öffentlichkeit ignoriert und verleugnet. Erst 1989 wurde die Vergewaltigung in der Ehe rechtlich strafbar. Abb. 1: Gleichberechtigung?, Karikatur von Thomas Plaßmann, 2007. Minilexikon suffrage (engl.) Vormund, der = Wahlrecht = eine Person, die die rechtlichen Angelegenheiten einer anderen Person bestimmt Mehr dazu … Im Jahr 2017 ist eine Reihe von sexuellen Übergriffen gegen Prominente bekannt geworden. Unter dem Hashtag #metoo berichteten im Anschluss viele Frauen, dass auch sie in ihrem Leben mindestens einmal von sexueller Gewalt betroffen waren. Vertiefung: Geschlechterverhältnisse D MUSTER

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