166 9.2 Wahlsystem allgemein Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Wir Österreicherinnen und Österreicher können in regelmäßigen Abständen entscheiden, welche Parteien und welche Personen uns in der Politik vertreten sollen. Österreicherinnen und Österreicher sind ab 16 Jahren wahlberechtigt. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich zum Zeitpunkt einer Wahl im Ausland aufhalten, dürfen mittels Briefwahl ebenfalls ihre Stimmen abgeben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme. Bundesweite Wahlen In Österreich gibt es auf Bundesebene Wahlen zum Nationalrat und zum Bundespräsidenten. Bei der Bundespräsidentenwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, wird eine Bundespräsidentin oder ein Bundespräsident gewählt. Erreicht keiner der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen, kommt es zu einer Stichwahl. So nennt man eine Wahl, bei der nur mehr die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten der ersten Wahl teilnehmen dürfen. Wer diese Stichwahl gewinnt, ist die neue Bundespräsidentin oder der neue Bundespräsident. Sie oder er muss also mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Alle fünf Jahre wird ein neuer Nationalrat gewählt. Bei dieser Wahl können die Stimmberechtigten eine Partei wählen. Diese entsendet dann ihre Politikerinnen und Politiker in den Nationalrat. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, umso mehr Mitglieder ihrer Partei darf sie als Abgeordnete ins Parlament schicken. Mehr dazu Auf der Homepage https://www. demokratiewebstatt.at/ findest du viele nützliche Informationen zur österreichischen Politik. Alle fünf Jahre finden auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Zuletzt wählten die Österreicherinnen und Österreicher 2024, welche Mitglieder sie bis 2029 vertreten sollen. Wahlen auf regionaler Ebene Einige Wahlen finden nicht für alle zur selben Zeit statt. Dazu gehören die Landtagswahlen, die Gemeinderatswahlen und die Bürgermeisterwahlen. In Salzburg wird z.B. zu einem anderen Zeitpunkt ein neuer Landtag gewählt als in Wien oder Tirol. Dasselbe gilt für die Gemeinderatswahlen und die Bürgermeisterwahlen. Es gibt hier auch eine Sonderregel für nicht österreichische EUBürgerinnen und -Bürger (z. B. Deutsche mit Hauptwohnsitz in Österreich): Sie sind berechtigt, an Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen teilzunehmen. Dadurch können sie ihr unmittelbares politisches Umfeld mitbestimmen. Abb. 1: Amtlicher Stimmzettel für die Nationalratswahl am 29. September 2024. Die Ratgeberseite help.gv.at unterscheidet zwischen aktivem und passivem Wahlrecht: „Das ________________________________ ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen. […] Das _________________________________ ist das Recht, sich als Kandidatin / als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden.“ https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/ Seite.320210.html (08.04.2020). Minilexikon Bundesebene, die regional = ganz Österreich betreffend = nur ein gewisses geographisches Gebiet betreffend D Wahlen in Österreich MUSTER
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