44 2.10 Die römische Gesellschaft Die römische Gesellschaft wird in zwei Gruppen eingeteilt: die rechtlich Freien und die rechtlich Unfreien. Die rechtlich Unfreien waren die Sklavinnen und Sklaven. Die rechtlich Freien werden wiederum unterschieden in zwei Gesellschaftsschichten, sogenannte Stände: das Patriziat und die Plebs. Zum Patriziat zählten die Bürgerinnen und Bürger, die seit der römischen Frühzeit zum Adel gehörten. Sie waren reich und hatten in der Republik das Wahlrecht sowie politischen Einfluss. Die meisten gehörten allerdings zur römischen Plebs Sie waren meist abhängig von einem Patrizier oder einer Patrizierin und arbeiteten als Handwerkerinnen und Handwerker oder Bäuerinnen und Bauern. Sie hatten keine politischen Rechte. Die Ständekämpfe Niemand aus dem Patriziat durfte eine Plebejerin oder einen Plebejer heiraten, um die Gesellschaftsgruppen nicht zu vermischen. Die Plebs musste die Gesetze des Patriziats akzeptieren. Dagegen wehrte sich die Plebs viele Jahrhunderte, bis sie die völlige Gleichstellung erlangte. Ab 445 v. Chr. wurde das Heiratsverbot abgeschafft, und ab 367 v. Chr. durften Plebejer ebenfalls in allen Ämtern im Staat arbeiten. Es gab auch das Zwölftafelgesetz. Dieses Gesetz sagte, dass die Patrizier nicht mehr willkürlich Gesetze machen konnten. Der römische Geschichtsschreiber Livius berichtet um 454 v. Chr. über die Entstehung des Zwölftafelgesetzes. „Als die Gesetze genug verbessert erschienen, wurden die Zwölftafelgesetze durch das Volk bestätigt. Diese Gesetze sind auch heute noch, bei dieser riesigen Menge an Gesetzen, von denen eines auf das andere gehäuft wurde, die Quelle alles öffentlichen und privaten Rechts. […]“ Vereinfacht nach Bechthold-Hengelhaupt, T.: Entstehung der Zwölftafelgesetze Die römische Familie Bei den Römern gehörten zur „Familie“ alle Personen, die in einem Haushalt lebten und arbeiteten. Der Familienvater hatte die Macht über das Haus, seine __________________ und __________ sowie über die______________und_______________________. Erst wenn der Familienvater starb, wurden seine Söhne frei und konnten nun selbst Familienhaupt eines eigenen Hauses werden. Frauen waren politisch rechtlos. Sie wurden meistens schon im Alter von 12 – 15 Jahren verheiratet und mussten sich ihrem Mann unterordnen. Sie hatten keine Bürgerrechte. Sie durften also weder wählen noch an der Volksversammlung teilnehmen. Freizeit und Alltag Die Römerinnen und Römer nutzten vielfältige Freizeitangebote. Es gab z. B. viele öffentliche Bäder. Diese besuchten sie zur Entspannung und um Freunde und Geschäftspartner zu treffen. Außerdem gingen viele Römerinnen und Römer gerne in den Zirkus, das Theater oder zu Gladiatorenkämpfen. Dort kämpften z. B. Sklavinnen und Sklaven gegen- einander oder gegen wilde Tiere. Diese Veranstaltungen sollten das Volk unterhalten. Abb. 1: Ein Gladiator kämpft mit einem Tiger. Mosaik aus Terranova, 4. Jahrhundert n. Chr. Die römische Gesellschaft MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==