150 8.3 Stärker gemeinsam Im Schulgemeinschaftsausschuss arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern zusammen. Den Vorsitz hat der Direktor oder die Direktorin inne. Sie diskutieren die unterschiedlichen Meinungen und Wünsche und treffen gemeinsam Entscheidungen. Dadurch kann das Zusammenleben besser funktionieren. Gemeinsam getroffene Entscheidungen können von allen besser akzeptiert werden. Die Bundesrepublik Österreich Ähnliches gilt auch für das Zusammenleben in einem Staat. Je mehr Einwohnerinnen und Einwohner in Entscheidungen mit eingebunden werden, desto mehr werden diese akzeptiert. Wie es zu diesen Entscheidungen in unserem Land kommt, wurde 1920 im „Bundesverfassungsgesetz der Republik Österreich“ festgelegt. Dieses Gesetz regelt, welche Aufgaben von der Bundesregierung und welche von den Landesregierungen (s. 8.2) übernommen werden. Zu den wichtigsten Bereichen der Bundespolitik gehören die Außenpolitik, die Finanzpolitik und die Verteidigungspolitik. Wie auf Gemeinde- und Länderebene gibt es auch auf der Bundesebene (s. Abb. 1 in 8.2) eine Volksvertretung: das Parlament in Wien. Es besteht aus zwei Teilen (= Kammern): dem Nationalrat und dem Bundesrat. Die Mitglieder im Nationalrat werden alle fünf Jahre gewählt, die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen (8.2) entsandt. Das Parlament Das Parlament beschließt die Bundesgesetze. Die österreichische Bundesregierung hat die Aufgabe, diese auszuführen. Die Regierung wird von einem Bundeskanzler oder einer Bundeskanzlerin angeführt und besteht aus Ministerinnen und Ministern. Jede Woche kommen sie alle im Ministerrat zusammen, um über neue Gesetze zu verhandeln. Damit ein neues Gesetz beschlossen werden kann, benötigt die Regierung eine Stimmenmehrheit im Parlament (9.2). Ein Teil der Europäischen Union Entscheidungen kommen in Demokratien zustande, wenn sich Menschen auf Kompromisse einigen können. In diesem Gedanken unterzeichneten 1957 sechs europäische Länder die „Römischen Verträge“: die Geburt der Europäischen Union. Ihr Ziel war es, Frieden, wirtschaftlichen Wohlstand und Freiheit zu sichern. Seit dem Austritt Großbritanniens im Jahr 2020 zählt die EU 27 Mitgliedstaaten. EU-Bürgerinnen und -Bürger können innerhalb der EU wohnen und arbeiten, wo sie wollen. In der EU produzierte Waren und Dienste können überall in der EU verkauft werden. Überall in der EU kann ein Konto oder Sparbuch eröffnet werden. Die EU hat auch Einfluss auf die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten. Zum Beispiel mussten im Juni 2018 alle Mitgliedstaaten der EU mehr für Recycling tun. Zudem ermöglicht die EU auch viele länderübergreifende Schulprojekte. Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union. 2002 war Österreich auch eines der ersten zwölf Länder, die den Euro als offizielles Zahlungsmittel einführten. Im Februar 2017 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“, kein EU-Mitglied habe mehr von der EU profitiert als Österreich. Österreich ist auch Mitglied im „SchengenRaum“. Darin wurde 1995 die Passkontrolle zwischen den Staaten abgeschafft. Minilexikon Kompromiss, der = Einigung Abb. 1: Das neu renovierte Parlament in Wien, Foto, 2023 Staat – Europäische Union MUSTER
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