Denkmal 2, 2024 + E-Book

148 8.2 Für andere sprechen In Österreich ist die Schülerinnen- und Schülervertretung in einem Gesetz geregelt. Jedes Jahr wählt jede Schulklasse in Österreich Klassensprecherinnen und Klassensprecher. Sie sprechen stellvertretend für ihre Klasse. Auch Eltern und Lehrpersonen wählen Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Im Schulgemein- schaftsausschuss (AHS) oder Schulforum (VS, NMS) kommen alle Vertreter und Vertreterinnen zusammen. Dort besprechen und entscheiden sie Dinge, die die Schule betreffen. Gemeindepolitik In der Schule vertreten gewählte Klassensprecher und Klassensprecherinnen die Schülerinnen und Schüler. In deinem Wohnort gibt es auch eine Vertretung der Bürgerinnen und Bürger: den Gemeinderat. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Gemeindevorstands oder des Stadtrats bilden gemeinsam die „Regierung der Gemeinde“. Sie sind für die Verwaltung der Gemeinde oder der Stadt verantwortlich. Zu den Aufgaben der Gemeindeverwaltung gehören zum Beispiel: ■ Finanzverwaltung ■ Bau und Instandhaltung der Straßen ■ Brandschutz und Rettungswesen ■ Erhaltung und Bau der Pflichtschulen ■ Wasserversorgung und Kanalisation ■ Meldewesen und Standesamt Landespolitik Österreich ist eine Bundesrepublik. Das bedeutet, unser Land besteht aus einem Bund von neun Ländern, den Bundesländern. Seit 1918 bilden sie gemeinsam die Republik Österreich. Wie in den Gemeinden wird auch in jedem Bundesland eine Vertretung der Bürgerinnen und Bürger gewählt: der Landtag. Der Landtag wählt die Mitglieder der Landesregierung und den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau. Mehr dazu http://www.politik-lexikon.at/bund-bundesland/ Abb. 1: Das bundesstaatliche System Österreichs; die drei Verwaltungsebenen Die Landesregierung ist für die Organisation und Durchführung der Landesverwaltung zuständig. Diese ist jedoch von den Vorgaben durch die Bundesregierung (8.3) abhängig. Dafür erhalten die Länder Geld im Rahmen des „Finanzausgleichs“ von der Bundesregierung. Die Bundesländer dürfen zusätzlich auch eigene Abgaben einheben. Eine einzige Ausnahme ist übrigens die Bundeshauptstadt Wien. Sie ist gleichzeitig Gemeinde und Bundesland. Der Wiener Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist also auch Landeshauptmann oder Landeshauptfrau. Der Wiener Gemeinderat ist gleichzeitig Wiener Landtag. Wien ist das kleinste Bundesland, hat aber die meisten Einwohnerinnen und Einwohner und ist das politische, kulturelle und wisschenschaftliche Zentrum Österreichs. Minilexikon Finanzverwaltung, die Meldewesen, das Standesamt, das = Regelung von Einnahmen und Ausgaben = Übersicht über den Wohnort aller Einwohnerinnen und Einwohner = Einrichtung in einer Gemeinde, die alle Geburten, Hochzeiten und Todesfälle sammelt www.parlament.gv.at Klasse – Gemeinde – Bundesland MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==