80 Bildungswege und Arbeitswelten verändern sich A7 Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bestimmte Pflichten erfüllen. Ergänze in der linken Spalte jeweils „AG“ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder „AN“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Manchmal können beide Abkürzungen zugeordnet werden: die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbringen Rechtsvorschriften bezüglich Arbeitszeit, Urlaub und Ruhezeit einhalten einen sicheren Arbeitsplatz mit zumutbaren Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen sich bei Krankheit krank melden sich Kolleginnen und Kollegen gegenüber respektvoll und kollegial verhalten vereinbarte Arbeitszeiten einhalten Rechtsvorschriften bezüglich der Beendigung des Dienstverhältnisses einhalten eine vollständige und übersichtliche Lohnabrechnung durchführen keine Betriebsgeheimnisse weitergeben mit Werkzeugen und Materialien sorgsam umgehen vor Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen schützen den vereinbarten Lohn bzw. das vereinbarte Gehalt pünktlich auszahlen A8 Arbeite mit M5 auf S. 79. Benenne die Interessenvertretungen der folgenden Personen: Fabian F. (Lehrling): Mohammed S. (Angestellter): Resi M. (Landwirtin): John T. (Gewerbetreibender): Jessica F. (Lehrerin): Sandra W. (Unternehmerin): Hubert S. (Bankangestellter): Petra V. (Maschinenbautechnikerin): Henry H. (Elementarpädagoge): A9 Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf der einen bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite sind in Österreich genau geregelt. Scanne den QR-Code oder öffne den WEB-Code und erledige die Übung zum Arbeitsrecht. WMW -3633 -015 MUSTER
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