Den verfügbaren Raum optimal nutzen Die Raumordnung einst und heute Wo gibt es Platz für Wohnfläche? Wie viel Nahrungsmittel können vor Ort produziert werden? Wo können Industrie und Gewerbe angesiedelt werden? Gibt es in der Gemeinde genügend Verkehrswege, ausreichend Einkaufsmöglichkeiten und Bildungseinrichtungen sowie Erholungsgebiete? Wird der Naturschutz ausreichend berücksichtigt? Auf all diese Fragen muss in der Raumordnung Rücksicht genommen werden. Schon zur Zeit Maria Theresias (Regierungszeit 1740–1780) hat man begonnen, Grundstücksgrenzen in Karten einzuzeichnen und aufzunehmen, wem die jeweiligen Grundstücke gehören. Im Kataster findet man Informationen über die einzelnen Grundstücke: zu welcher Gemeinde gehört das Grundstück, seine Koordinaten, Größe und Nutzung. Im dazugehörigen Grundbuch ist verzeichnet, wer das Grundstück besitzt und ob Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Jede Person kann zum Beispiel beim Bezirksgericht im Grundbuch nachsehen, wem welches Grundstück gehört. Wer macht die Raumordnung? Jede Gemeinde entscheidet für sich, wo gebaut werden darf, wo Erholung stattfindet, wo Landwirtschaft betrieben wird und wo sich Betriebe ansiedeln können. Abhängig von der Nutzung, bekommt jede Fläche eine andere Widmung. Widmungen werden im Flächenwidmungsplan festgehalten. Wohnhäuser werden zum Beispiel in Siedlungsgebieten errichtet. Dieses Gebiet ist für Häuser und Gärten reserviert und dient den Menschen als Wohnraum. In einem Siedlungsgebiet wird besonders darauf geachtet, dass die Menschen ungestört wohnen können. Grenzzeichen in der Natur Vermesserinnen und Vermesser stellen die Grenzen in der Natur fest. Sie zeichnen diese in Pläne ein und bringen in der Natur Vermessungszeichen an. Früher bestanden diese Grenzzeichen aus einem Stein, unter dem andere kleine Steine oder Gegenstände (die sogenannten „Zeugen“) vergraben waren. Heute findet man Grenzzeichen entweder als Messpunkte, Grenzsteine oder Markierungen an Felsen. Viele der Grenzzeichen sind per GPS genau aufgenommen und in einem eigenen Kataster, dem Grenzkataster, eingetragen. Falls du wissen möchtest, wie die Grundstücke in deiner Umgebung aussehen, gibt ein Web-GIS-Portal Auskunft dazu. 6.2 Die Raumordnung – Nutzungskonflikte vermeiden der Kataster Das ist ein Plan, in welchem die Grenzen der einzelnen Grundstücke angegeben sind. das Grundbuch Das ist ein öffentlich geführtes Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks. Darin findet man Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse. der Flächenwidmungsplan Er gibt an, wie die einzelnen Grundstücke genutzt werden dürfen und wie diese gewidmet sind. das Web-GIS Das ist eine Webseite oder ein Portal, das geographische Informationen auf Karten online zeigt. die Behörde/die Behörden Unter einer Behörde versteht man eine Einrichtung, die bestimmte öffentliche Aufgaben erledigt. Die Schulbehörde ist zum Beispiel für die Schulen und den Unterricht zuständig. Eine Behörde kann aus einer Person (z. B. einer Bundesministerin oder einem Bundesminister) oder aus mehreren Personen (z. B. der Bundesregierung) bestehen. A1 Recherchiere im Web, welche Rechte und Pflichten mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden sein können. A2 Ordne die Bezeichnungen aus dem Text M1 bis M3 zu. Erkläre, warum wir Vermessungszeichen brauchen. 118 M1 M2 M3 MUSTER
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