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128 Regeln, Werte, Gesetze 8 Der Jugendschutz in Österreich Bis zu einem Alter von 14 Jahren ist man in Österreich noch nicht strafmündig. Das bedeutet: Wenn du unter 14 Jahre alt bist und dich nicht an die Gesetze hältst, werden dafür meist deine Eltern zur Verantwortung gezogen. Ab 14 Jahren musst du dich selbst für deine Handlungen ver- antworten. Dir drohen aber noch nicht so hohe Strafen wie einem Erwachsenen. Da sich Jugendliche oft schon lange alleine im öffentlichen Raum aufhalten, gibt es zu ihrem Schutz eigene Gesetze. Als öffentlichen Raum bezeichnen wir jene Teile eines Ortes, der für alle Menschen zugänglich ist. Die Jugendschutzgesetze legen die Bundesländer fest. JUGENDSCHUTZ IN WIEN Für wen gilt das Wiener Jugendschutzgesetz? Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt für Jugendliche unter 18 Jahren, die in Wien leben oder in Wien zu Besuch sind, für Eltern, Erziehungsberechtigte, Unternehmerinnen und Unternehmer und Veranstalterinnen und Veranstalter; alle, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben. Wo gilt das Wiener Jugendschutzgesetz? Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt im öffentlichen Raum, z. B. auf der Straße, bei Veranstaltungen und in Lokalen. Wie lange darfst du alleine unterwegs sein? – bis zum 14. Geburtstag: von 5 bis 23 Uhr – zwischen dem 14. und 16. Geburtstag: von 5 bis 1 Uhr in der Früh – ab dem 16. Geburtstag: keine gesetzlichen Beschränkungen Die Entscheidung, wie lange du tatsächlich alleine unterwegs sein darfst, treffen bis zum 18. Geburtstag die Erziehungsberechtigten. Sie dürfen strenger sein als das Gesetz, aber nicht mehr erlauben, als das Gesetz vorgibt. Ab wann darfst du Alkohol trinken, kaufen oder besitzen? – unter 16 Jahren: Alle Arten von Alkohol sind verboten. – zwischen dem 16. und 18. Geburtstag: Getränke, die keinen gebrannten Alkohol enthalten, sind erlaubt (z. B. Bier, Sekt). Verboten sind harte Getränke wie z. B. Wodka, Tequila, Rum und Alkopops. – ab dem 18. Geburtstag: Alle Sorten von Alkohol sind erlaubt. Ab wann darfst du rauchen? Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das gilt für Zigaretten aller Art, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas und Produkte wie Kau- oder Schnupftabak. […] Welche Orte sind für dich verboten? Bestimmte Orte sind für dich verboten, du darfst dich dort nicht aufhalten. Diese Orte sind Wettbüros, Spielcasinos, Bordelle, Peepshows, Nachtlokale. Welche Gegenstände sind für dich verboten? Verboten sind für unter 18-Jährige Gegenstände, Medien und Datenträger, die brutal, diskriminierend oder pornografisch sind. Du darfst sie nicht erwerben, besitzen oder verwenden. Das sind z. B. pornografische Filme oder Fotos, Computerspiele, Gegenstände, die wie Waffen aussehen. (…) Was verbietet das Jugendschutzgesetz noch? Verboten sind für unter 18-Jährige alle Substanzen, die berauschend sind, süchtig machen, betäuben oder erregen. Damit sind für unter 18-Jährige auch legale Drogen (z. B. Kräutermischungen) verboten. Was passiert, wenn du gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstößt? […] Wer gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstößt, muss mit Strafen rechnen. […] https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/jugendschutzgesetz-in-wien-und-anderswo/#c34869 (23.07.2021) zur Verantwortung gezogen werden/sich verantworten: für etwas Geschehenes (vor Gericht) einstehen müssen die Verantwortung: die Pflicht, dafür zu sorgen, dass etwas gut und nach den Regeln abläuft MUSTER

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