Zentrum Geschichte 2, 2024 + E-Book

Möglichkeiten für politisches Handeln 9 136 1. Textarbeit. Lies den Ausschnitt aus dem Schulunterrichtsgesetz genau durch. Markiere die zehn wichtigsten Wörter. 2. Mitbestimmung. Nennt Gelegenheiten, bei denen ihr in eurer Klasse schon einmal mitbestimmen konntet. Denkt dabei zum Beispiel an die Sitzordnung oder an Ausflugsziele. 9.1 In der Schule mitbestimmen Schülerinnen und Schüler in Österreich dürfen in manchen Bereichen ihrer Schule mitbestimmen. Wie genau die Schülerinnen und Schüler mitbestimmen können, ist im österreichischen Schulunterrichtsgesetz geregelt. Schülerinnen und Schüler haben auch das Recht auf Information zu Fragen, die die Schülerinnen und Schüler allgemein betreffen. Bei manchen Themen haben Schülerinnen und Schüler das Recht, Vorschläge zu machen. Hier findest du einen Ausschnitt aus dem Schulunterrichtsgesetz. In diesem Ausschnitt ist geregelt, wie Schülerinnen und Schüler an der Organisation ihrer Schule mitwirken können: Schulunterrichtsgesetz: Schülermitverwaltung § 58. (1) Die Schüler einer Schule haben das Recht der Schülermitverwaltung in Form der Vertretung ihrer Interessen und der Mitgestaltung des Schullebens. […] (2) Im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden stehen den Schülervertretern folgende Rechte zu: 1. Mitwirkungsrechte: a) das Recht auf Anhörung, b) das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Schüler allgemein betreffen, c) das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen, d) […] e) das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichtes im Rahmen des Lehrplanes, f) das Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel; […] BGBl. Nr. 472/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2001 der Ausschnitt, die Ausschnitte: ein kleiner Teil aus einem Werk (einem Text, Bild, Musikstück usw.) der Schülervertreter, die Schülervertreter; die Schülervertreterin, die Schülervertreterinnen: Meist sind damit die Klassensprecherinnen und Klassensprecher gemeint. Vielleicht gibt es in eurer Schule auch eine Schulsprecherin/einen Schulsprecher oder eine Unterstufensprecherin/ einen Unterstufensprecher. die Anhörung, die Anhörungen: wenn man einer Person zu einer Sache Fragen stellt; eine Befragung die Stellungnahme, die Stellungnahmen: die eigene Meinung zu einer Sache der Lehrplan, die Lehrpläne: in Österreich ein Gesetz; dieses Gesetz regelt, was in einem Unterrichtsfach in jeder Schulstufe unterrichtet werden muss. das Unterrichtsmittel, die Unterrichtsmittel: Dinge, die im Unterricht verwendet werden, zum Beispiel Schulbücher, Zirkel, Laptops MUSTER

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==