95 POLYTECHNISCHE SCHULE | BERUFLICHE BILDUNG | ALLGEMEINBILDUNG POLITISCHE BILDUNG > Politik im Leben Der Lehrstoff wird anhand von Themen aufbereitet, welche die Schüler*innen unmittelbar betreffen. Stundenbilder helfen bei der Unterrichtsvorbereitung und verorten das jeweilige Kapitel im Lehrplan. Ausführliche Lösungen stehen in der BiBox (Schulbibliothek) für Sie bereit! Maßgeschneiderte Sprache-imFach-Übungen zum besseren Sprachverständnis Arbeitswissen Die Pflichten von Lehrlingen und Lehrberechtigten im Berufsausbildungsgesetz (BAG) DRN-0115-025 Das Berufsausbildungsgesetz regelt die Lehrlingsausbildung und die überbetriebliche Lehrausbildung. Im BAG sind zum Beispiel die folgenden Bestimmungen enthalten: Pflichten des Lehrlings • Der Lehrling muss sich bemühen, die für den Beruf wichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. • Der Lehrling muss ihm übertragene Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und sorgfältig mit Werkzeugen und Arbeitsmaterialien umgehen. • Der Lehrling darf keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten. • Im Fall einer Erkrankung oder Verhinderung muss der Lehrbetrieb so schnell wie möglich verständigt werden. • Der Lehrling muss der oder dem Lehrberechtigten das Berufsschulzeugnis und auch weitere Unterlagen der Berufsschule, wie Hefte oder Schularbeiten, auf Nachfrage zeigen. Pflichten des oder der Lehrberechtigten • Die oder der Lehrberechtigte muss für die Ausbildung des Lehrlings sorgen. Im Berufsbild eines jeden Lehrberufs ist festgelegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse dem Lehrling in welchem Lehrjahr vermittelt werden müssen. • Die oder der Lehrberechtigte darf den Lehrling nur für Arbeiten einteilen, die mit den Inhalten seiner Ausbildung vereinbar sind und seine Kräfte nicht übersteigen. • Die oder der Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Misshandlungen schützen. 5 10 15 20 25 30 • Die oder der Lehrberechtigte muss dem Lehrling für den Besuch der Berufsschule frei geben. Wenn einzelne Schulstunden entfallen, darf der Lehrling nur in den Lehrbetrieb bestellt werden, wenn die Wegzeit zumutbar ist. An lehrgangsmäßigen Berufsschulen gilt das für bis zu zwei entfallene Schultage hintereinander. • Wenn durch den Besuch der Berufsschule Internatskosten entstehen, muss die oder der Lehrberechtigte diese übernehmen. Bis zur Höhe der Internatskosten muss auch die Unterbringung in einer anderen Unterkunft ersetzt werden. Die Kosten werden dem bzw. der Lehrberechtigten ersetzt. Außerdem regelt das Berufsausbildungsgesetz z. B.: • die Lehrabschlussprüfung, • die Anforderungen an Lehrberechtigte bzw. Ausbilder/innen, • welche Berufe sich für eine Lehre eignen, • Pflichten der Erziehungsberechtigten von minderjährigen Lehrlingen, • den Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen, • die Pflicht der oder des Lehrberechtigten zur Weiterbeschäftigung des Lehrlings nach dem Lehrzeitende für drei Monate, • die Aufgaben der Lehrlingsstellen bei den Wirtschaftskammern, • staatliche Beihilfen für Lehrberechtigte für die Lehrlingsausbildung • sowie viele Details zum Lehrverhältnis und zum Lehrvertrag, wie zum Beispiel die vorzeitige Auflösung von Lehrverträgen. 35 40 45 50 55 60 65 Leben und Arbeiten | Brief vom Chef – Was würdest du tun? 25 4 Brief vom Chef – Was würdest du tun? Willst du dir alles gefallen lassen? Es bringt doch eh nix, was zu tun. 1. Im Briefkasten eurer Klassenkollegin Marina landet ein eingeschriebener Brief ihres Vorgesetzten. Lest den Brief und diskutiert, was hier passiert sein könnte. 31. Jänner 20 Beurlaubung Sehr geehrte Frau , wie Sie am Mittwoch, den 30.1.20XX sicherlich von Ihrer Tochter Marina informiert wurden, musste ich Ihre Tochter bedauerlicherweise beurlauben. Trotz beiderseitigen Bemühens klappt leider unsere Zusammenarbeit nicht. Ich plädiere daher für eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses. Da ich Marina auf keinen Fall etwas in den Weg legen möchte, kann sie die Berufsschule weiterhin besuchen und sich eine neue Arbeitsstelle suchen. Die Zahlung des Lehrlingseinkommens erfolgt – bis Marina eine neue Arbeitsstelle gefunden hat – weiterhin von mir. Ich bedaure sehr, diesen Schritt machen zu müssen, hoffe auf Ihr Verständnis sowie auf Ihr Einverständnis zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses und verbleibe mit freundlichen Grüßen 2. Lest die Übersicht über Pflichten von Lehrlingen und Lehrberechtigten laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) auf der Seite 25. Erläutert, welche Pflichten von Lehrlingen bzw. Lehrberechtigten und welche sonstigen Bestimmungen des BAG hier eine Rolle spielen könnten. 3. Ihr wollt Marina helfen! Arbeitet in Kleingruppen die in Bezug auf diesen Fall wichtigen Informationen aus den Texten (Seite 26 – 31) heraus. Präsentiert anschließend in der Klasse eure Ergebnisse. Ergänze die Antworten der anderen Gruppen. Leben und Arbeiten | Brief vom Chef – Was würdest du tun? 24 Zur selbstständigen Erschließung der Inhalte gibt es spezielle „Arbeitswissen“-Texte.
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