92 POLYTECHNISCHE SCHULE | BERUFLICHE BILDUNG | ALLGEMEINBILDUNG POLITISCHE BILDUNG > Gesellschaft in Bewegung Gesellschaft in Bewegung Lernpeiss, Gruber, Fischer, Reithner Schultyp: 2000; 6100 E E-Book E+ E-BOOK+ BiBox – Lösungen L BiBox für Lehrpersonen Was ist Politik? Was habe ich mit Politik zu tun? Gesellschaft in Bewegung – Politische Bildung unterstützt Jugendliche, eigene Antworten auf diese Fragen zu finden. Politische Bildung soll sowohl das Interesse an politischer Beteiligung und Politik wecken als auch die Selbstentwicklung zum mündigen Menschen fördern. Unser Schulbuch für Berufsschulen vermittelt dafür Kompetenzen, Know-how und fundierte zeitgeschichtliche Hintergründe. In Kombination mit dem Schulbuch bietet das E-BOOK+ Möglichkeiten zur interaktiven Gestaltung Ihres Unterrichts mit vielen Zusatzmaterialien. E-BOOK+ | Inhalte 30 Videos zur Vertiefung des Lernstoffs 26 Arbeitsblätter (davon 12 zur Umweltbildung) 71 interaktive Aufgaben (viele verschiedene Formate) Kompetenztrainings als H5P-Aufgaben Podcasts und weitere Audiomaterialien Begleitmaterialien aus dem Schulbuch Ausgewählte Links zu externen Materialien Die aktuelle Bundesregierung (als A3-Poster und A4-Infosheets) Als Lehrer*in eigenes Material hochladen, z. B. Arbeitsblätter GRATIS: Lösungen zu Schulbuch und Arbeitsblättern für Lehrpersonen nach Authentifizierung in digi4school Voll-Version Demo-Version Produkt-Video Titel E-Book E-Book Solo E-BOOK+ E-BOOK+ Solo Gesellschaft in Bewegung. Politische Bildung 180695€ 13,50 206387€ 10,07 210350€ 20,20 211424€ 15,70 E E+ 11 1.1 Berufsschule Schulunterrichtsgesetz Bundesgesetze sind gesetze, die das Parlament beschließt und die für das gesamte Bundesgebiet gelten. www.bmbwf.gv.at Auszug aus dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) Pflichten der Schüler § 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre einordnung in die gemeinschaft der Klasse und der Schule an der erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule … mitzuwirken und die unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. Hausordnung einzuhalten. (2) Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters, eines Abteilungsvorstandes oder eines Lehrers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer einrichtungen zu beseitigen. Die Berufsschule: Informationspflicht, organisationsformen, Schulpflicht unentschuldigtes Zuspätkommen, Fehlen und Leistungen müssen dem Betrieb mitgeteilt werden. Ganzjährige Berufsschule Die Berufsschule ist eine Pflichtschule und muss von den Lehrlingen besucht werden! Lehrgangsmäßige Berufsschule Saisonmäßige Berufsschule Mehr Lehrlinge sollen Fachkräftemangel abwenden Jeder zweite 15-Jährige in Österreich soll eine Lehre beginnen, das ist das erklärte Ziel einer neuen Initiative mehrerer Unternehmen. Die Wirtschaft kämpft seit Jahren mit sinkenden Lehrlingszahlen, weil sich immer mehr Jugendliche nach der Schulpflicht für eine weiterbildende Schule entscheiden. [...] Laut Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer entschieden sich 2017 österreichweit 39,3 Prozent für eine Lehre, 2016 waren es 38,2 und 2015 37,8 Prozent. Heuer ist der Abwärtstrend Steinecker [Werner Steinecker ist Präsident des Vereins z.l.ö. zukunft.lehre.österreich] zufolge auch in absoluten Zahlen gestoppt worden. Die Zahl der Lehrlinge stieg von 106 000 auf 108 000. Aus Sicht der Wirtschaft sind die Lehrlinge von heute die Fachkräfte von morgen. Laut Steinecker drohen 2030 bis zu 500 000 Fachkräfte zu fehlen, für die Wirtschaft Österreichs wäre das ein Schaden in Milliardenhöhe. [...] z.l.ö.-Vizepräsidentin Renate Scheichelbauer-Schuster: „Österreich braucht nicht nur Akademiker, sondern mindestens so viele Handwerker.“ [...] Quelle: APA: Mehr Lehrlinge sollen Fachkräftemangel abwenden, in: Salzburger nachrichten, 18.10.2018, www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/mehr-lehrlinge-sollen-fachkraeftemangel-abwenden-47464003 (Zugriff: 25.01.2023) 10 1 Kompetenzbereich: Lernen und Arbeiten Lernziel: Verstehen, dass die Berufsschule eine Pflichtschule ist. 1.1 Berufsschule organisation und Aufgabe der Berufsschule ■ Ganzjährig geführte Berufsschulen: ein- bis zweimal in der Woche ■ lehrgangsmäßig geführte Berufsschulen: 8 bis 12 Wochen durchgehend (oder in Blöcke geteilt) ■ saisonmäßig geführte Berufsschulen: Unterricht in einer bestimmten Jahreszeit (Saison) Die Berufsschule übernimmt nicht nur den berufsbildenden fachlichen unterricht. Sie hat auch die Aufgabe, die allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler zu erweitern. Informationspflicht Die Berufsschule hat eine sogenannte Informationspflicht. Lehrberechtigte sowie Erziehungsberechtigte sind über die beurteilung der leistung zu informieren. Ebenso müssen Pflichtverletzungen (z. B. unentschuldigte Fehlzeiten, Beschädigungen) mitgeteilt werden. Berufsschulpflicht Das Schulpflichtgesetz (SchPflG) von 1985 regelt unter anderem: ■ diedauer der berufsschulpflicht beginnt mit dem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis und endet spätestens mit der letzten vorgesehenen Schulstufe. ■ das recht des lehrlings, bei vorzeitiger Auflösung des Lehrvertrags die Berufsschule bis zum Ende des Schuljahres weiter zu besuchen. Lehrlinge, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit erfüllt haben, sind berechtigt, die Berufsschule bis zum Abschluss zu besuchen. ■ strafbestimmungen bei schulpflichtverletzungen (Verwaltungsübertretung mit Strafen von 110 € bis 440 € bei ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Unterricht an mehr als drei Schultagen). „Willkommen in der berufsschule!“ da sie eine lehre absolvieren, besuchen sie nun die berufsschule. die berufsschule ist eine berufsbildende Pflichtschule. der besuch ist im rahmen ihres ausbildungsverhältnisses verpflichtend und gilt als arbeitszeit. Aufgabe der Berufsschule aus dem Schulorganisationsgesetz (SchoG): § 46. (1) Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufsschulpflichtigen Personen in Lehr- und Ausbildungsverhältnissen sowie Personen in Ausbildungsverhältnissen, die zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind, in einem fachlich einschlägigen unterricht grundlegende theoretische Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche oder berufspraktische Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. (2) Die Schüler sind im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen unterricht durch die einrichtung von Leistungsgruppen zu fördern, sofern hiefür eigene Schülergruppen gemäß den auf grund des § 8a Abs. 3 erlassenen Ausführungsgesetzen einzurichten sind. (3) Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sind interessierte Schüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im unterricht und durch Freigegenstände zu fördern. www.arbeiterkammer.at www.wko.at die Bundesministerien Stand Mai 2025 || Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at © Fotocredits: APA-PictureDesk GmbH, Wien: Dostal, Harald 1.8; Foeger, Leonhard 1.5; Gruber, Michael 1.11; Neubauer, Herbert 1.7, 1.13, 1.15; Neumayr, Franz 1.17; Punz, Hans 1.18, 1.22; Schneider, Georges 1.9, 1.10, 1.16, 1.19; VOGL-PERSPEKTIVE.AT - Vogl, Mike 1.6. |Bundeskanzleramt Österreich, Wien: Wenzel, Andy 1.14, 1.20. |stock.adobe.com, Dublin: 1.1; markus_marb 2.1. |Zöchling, Tina M., Zelking: 1.2, 1.3, 1.4. BUNDESKANZLER Dr. Christian Stocker die BundesREGIERUNG Bundesminister*innen & Staatssekretär*innen das Bundeskanzleramt BM FÜR EUROPA, INTEGRATION UND FAMILIE Claudia Plakolm BM FÜR FRAUEN, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Eva-Maria Holzleitner, BSc BM FÜR BILDUNG Christoph Wiederkehr, MA BM FÜR INNERES Mag. Gerhard Karner STAATSSEKRETÄR Mag. Jörg Leichtfried BM FÜR JUSTIZ Dr.in Anna Sporrer BM FÜR LAND- U. FORSTWIRTSCHAFT, KLIMA- UND UMWELTSCHUTZ, REGIONEN UND WASSERWIRTSCHAFT Mag. Norbert Totschnig, MSc BM FÜR INNOVATION, MOBILITäT UND INFRASTRUKTUR Peter Hanke BM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, PFLEGE UND KONSUMENTENSCHUTZ Korinna Schumann BM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Mag.a Klaudia Tanner BM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE UND TOURISMUS Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer STAATSSEKRETÄRIN Mag.a Elisabeth Zehetner BM FÜR EUROPäISCHE UND INTERN. ANGELEGENHEITEN Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES STAATSSEKRETÄR Josef Schellhorn BM FÜR WOHNEN, KUNST, KULTUR, MEDIEN UND SPORT Andreas Babler STAATSSEKRETÄRIN MMag.a Michaela Schmidt ÖVP SPÖ NEOS BM FÜR FINANZEN Dr. Markus Marterbauer STAATSSEKRETÄRIN MMag.a Barbara Eibinger-Miedl STAATSSEKRETÄR Alexander Pröll, LL.M. VIZEKANZLER Andreas Babler, MSc STAATSSEKRETÄRIN Ulrike Königsberger-Ludwig
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