113 POLYTECHNISCHE SCHULE | BERUFLICHE BILDUNG | ALLGEMEINBILDUNG Titel SBNR ISBN Preis Kosten- und Planungsrechnung in der Land- und Forstwirtschaft 200565 978-3-7068-7178-5 € 24,80 Spezielles Rechnungswesen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 175610 978-3-7068-7136-5 € 25,85 * Begleitmaterialien für Lehrpersonen sind mit Schulkennzahl über die Schulbibliothek als Download im jeweiligen Buchtitel verfügbar. BETRIEBSWIRTSCHAFT > Betriebswirtschaft und Rechnungswesen Aufbau von Unternehmenskompetenz für die Praxis In dieser Reihe werden die komplexen Anforderungen des Rechnungswesens in der Land- und Forstwirtschaft zusammengefasst und mit zahlreichen Lehr- und Übungsbeispielen in die Praxis übertragen. → Digitales Zusatzmaterial im E-Book → Excel-Dateien und interaktive Übungen → Zusätzliche Übungsbeispiele als Download → Externe Links → Alle Lernkarten in der Lernkarten-Ansicht Betriebswirtschaft und Rechnungswesen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen Eibensteiner, Hofmarcher, Kirner Schultyp: 6100; 6200 L Material für Lehrpersonen Blick ins Buch Direkt- und Gemeinleistungen Direktleistungen … lassen sich einem Betriebszweig eindeutig zuordnen Gemeinleistungen … lassen sich einem Betriebszweig nicht eindeutig zuordnen Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad Die vom Produktionsprogramm abhängige Leistung lässt sich weiters in proportionale Leistungen und in disproportionale Leistungen unterteilen: Gesamtleistung abhängig Proportionale Leistungen Disproportionale Leistungen Marktfähige Leistungen Bewertung: Produktionsmenge ∙ Marktpreis Nicht marktfähige Leistungen Bewertung innerbetrieblich: Veredelungswert, Ersatzkostenwert, relativer Verkaufs-/Zukaufswert unabhängig Vom Produktionsprogramm … Proportionale Leistungen beruhen in erster Linie auf der Lieferung von marktfähigen Produkten. Wenn beispielsweise 20 anstelle von zehn Tonnen Weizen geerntet und verkauft werden, verdoppelt sich die daraus erzielte Leistung. Disproportionale Leistungen verlaufen hingegen über- oder unterproportional zur Ausdehnung des Produktionsverfahrens. Die Ursache für ihr disproportionales Verhalten liegt darin, dass sich die Verwertungsmöglichkeiten eines nicht marktfähigen Gutes in der Regel von dessen Menge verändern (siehe folgendes Beispiel zum Wirtschaftsdünger). Beispiel Wirtschaftsdünger: Die Ausnutzung der Nähstoffe verschlechtert sich in der Regel bei übermäßigem Anfall: Geringe Mengen an Wirtschaftsdünger haben eine positive Wirkung für die Kulturen, bei übermäßigem Einsatz kommt es häufig zu Verlusten der darin enthaltenen Nährstoffe (z.B. durch Auswaschung). Da für solche Leistungen in der Regel keine Marktpreise vorliegen, müssen diese betriebsintern im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ermittelt werden. Disproportionale Leistungen entsprechen somit in der Regel innerbetrieblichen Leistungen. Bewertung nichtmarktfähiger Leistungen Produkte von Produktionsfaktoren können entweder am Markt verkauft werden, wofür direkt ein Erlös erzielt wird (Verkauf von Getreide, Milchver- Milchver kauf etc.), oder sie dienen intern als Produktionsfaktoren für andere Produktionsverfahren. Folgende nichtmarktfähige Leistungen fallen häufig im landwirtschaftlichen Betrieb an: Wirtschaftsdünger Geringe Mengen an Wirtschaftsdünger haben eine positive Wirkung für die Kulturen. Bei übermäßigem Einsatz kann es durch Auswaschen zu Verlusten der darin enthaltenen Nährstoffe kommen. Kosten- und Planungsrechnung in der Land- und Forstwirtschaft 21 Kapitel 2: Einführung in die Kostenrechnung Lerneinheit 2: Gliederung der Leistungen und Kosten LERNEN 2Gliederung der Leistungen und Kosten Die zahlreichen Anwendungen der Kostenrechnung führen dazu, dass es nicht nur einen Leistungs- bzw. einen Kostenbegriff gibt, sondern je nach Einsatzgebiet unterschiedliche. Einige wesentliche Begriffe für die Land- und Forstwirtschaft werden nach- folgend aufgelistet und mit Beispielen versehen. Ü 2.8 Leistungen und Kosten in land- land- und forstwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Unternehmen Unternehmen Welche Leistungen und Kosten können in einem luf Unternehmen anfallen? Nenne einige Beispiele von einem Betrieb, den du kennst. Versuche, die Leistungen und Kosten nach ihrem Verhalten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fix versus variabel) oder nach ihrer Zuordenbarkeit auf Produkte oder Betriebszweige (direkt zuordenbar, nicht direkt zuordenbar) zu differenzieren. Leistungen Leistungen können gegliedert werden nach der Zuordenbarkeit zu einem Betriebszweig und nach der Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Leistungen Zuordenbarkeit … zu einem Betriebszweig (Profitcenter) Abhängigkeit … vom Beschäftigungsgrad Zuordenbarkeit der Leistungen zu einem Betriebszweig Für die Betriebszweigabrechnung bzw. die Kostenstellen- und Kostenträger- Kostenträger rechnung interessiert die Frage, wo die Leistungen angefallen sind. Hier unterscheiden wir zwischen Direkt- und Gemeinleistungen. Zu den Direktleistungen werden jene Leistungen gezählt, die erbracht werden und dem Betriebszweig eindeutig zuordenbar sind. Dazu zählen Umsatzerlöse, bewertete innerbetriebliche Leistungen und Naturalentnahmen, direkt auf einen Betriebszweig oder eine Kostenstelle zuordenbare Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und Mehr- und Minderwerte bei selbst erzeugten Vorräten und Vieh. Gemeinleistungen sind öffentliche Gelder im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer bestimmten Leistung (Betriebszweig) gewährt werden. Dazu zählen in Österreich die Einheitliche Betriebsprämie, ein Großteil der ÖPUL-Prämien sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Bergbauernförderung): 1 Bergbauernförderung Die Bergbauernförderung ist eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten. 20 Kosten- und Planungsrechnung in der Land- und Forstwirtschaft ($"te Steuerbefreiun#bedeutet, dass !eine Umsatzsteuer beim /er!auf in /echnung gestellt werden muss, beim Einkauf von Vorleistungen aber die /orsteuer #e5tend #ema$"t werden darf. Beispiele: + E'port von %ütern + Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern Une$"te Steuerbefreiun#bedeutet, dass !eine Umsatzsteuer beim /er!auf in /echnung gestellt werden muss. Beim Einkauf von Vorleistungen darf aber auch !eine /orsteuer #e5tend gemacht werden. Davon betroffen sind die Umsätze von 25einunterne"mern4 Diese sind gemä$ § 6 Abs. 1 Z ,7 UStG geregelt. 2leinunternehmer sind Unternehmer! deren Umsätze im 3ahr 1 *-.---!– netto nicht übersteigen. Weitere Beispiele: + Erlös für %rundstückspacht, %rundstücksverkauf + Umsätze von #umanmedizinern + Umsätze von Banken, wenn sie (insen, Spesen etc. verrechnen + Umsätze von Versicherungen + Umsätze der Post (Postgebühren, z.B. Briefmarkenverkauf) Was sind nicht steuerbare Umsätze? 0icht steuerbare Umsätze sind Umsätze im 0rivatberei$"3 wenn z.B. eine Privatperson eine Sache einmal aus ihrem Privatvermögen an eine andere Person oder auch ein Unternehmen verkauft. Bei diesen Umsätzen wird keine Umsatzsteuer verrechnet. &ür landwirtschaftliche Unternehmer sind %eldmitteleingänge aus ',0% 0rämien3.0U1%-a"5un#enund,Z *,us#5ei$"szu5a#e f&r +ena$"tei5i#te 'ebiete) nicht steuerbar und müssen daher auch in der Umsatzsteuererklärung nicht ausgewiesen werden. Beispiele: Geschäftsfall steuerbar (= steuerpflichtig) echt steuerbefreit unecht steuerbefreit nicht steuerbar Ein Unternehmen verkauft Produkte an ein anderes Unternehmen im Inland. X Ein Unternehmen verkauft Produkte an einen Endkonsumenten (Privatperson). X Ein Unternehmen verkauft Produkte an ein anderes Unternehmen im Ausland. X X Eine Privatperson verkauft ein Buch an eine andere Privatperson. X Ein Kleinunternehmer verkauft seine Dienstleistung an einen Kunden (anderes Unternehmen). X X Ein landwirtschaftliches Unternehmen erhält GAP-Prämien. X Ein sondergeregelter Landwirt verkauft Produkte an das Lagerhaus. X Export von Getränken Verkauft ein österreichischer Getränkehersteller eine Palette Getränke, in Flaschen abgefüllt, an eine Restaurantkette in der Schweiz, so liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Der erzielte Umsatz ist steuerbefreit. 3 Spezielles Rechnungswesen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 63 Kapitel 3: Umsatzsteuerverrechnung Lerneinheit 1: Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze LERNEN 1Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze Die Umsatzsteuer ist im UStG 1994 in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Im § 1 ist festgelegt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Umsätze werden als steuerbar bezeichnet. Es gibt aber auch nicht steuerbare Umsätze. Ü 3.1 Umsatzsteuer Nenne Beispiele aus deinem Erfahrungsbereich, von denen du weißt, dass Umsatzsteuer verrechnet wurde. Hast du auch schon erlebt, dass bei einem Verkauf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde? Übersicht Es wird zwischen steuerbaren (= steuerpflichtigen) und nicht steuerbaren Umsätzen unterschieden. Bei den steuerbaren Umsätzen gibt es verschiedene Arten von Steuerbefreiungen: Umsätze steuerbar nicht steuerbar • Lieferungen und Leistungen • Eigenverbrauch • Import/innergemeinschaftlicher Erwerb • Öffentliche Geldzuwendungen – GAP-Direktzahlungen (z.B. Basiszahlung) – ÖPUL-Prämien – Ausgleichszulage (AZ) im benachteiligten Gebiet • Umsätze von Privatpersonen im privaten Bereich echt steuerbefreit unecht steuerbefreit Was sind steuerbare Umsätze? Im § 1 des UStG wird festgelegt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Diese werden als steuerbare Umsätze bezeichnet. Steuerbar sind Lieferungen und Leistungen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt, Entnahme von Leistungen und Wirtschaftsgütern (Produkten) aus dem Unternehmen für den Eigenverbrauch, der Import von Wirtschaftsgütern und der innergemeinschaftliche Erwerb (= Import aus einem EU-Land). Steuerbefreiungen Diesteuerbaren Umsätzekönnen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden. Man unterscheidet hier echte und unechte Steuerbefreiungen. Die Steuerbefreiungen sind im § 6 UStG geregelt. Berglandwirtschaft Die Bewirtschaftung von Flächen mit hoher Hangneigung erfordert u. a. den Einsatz von Spezialmaschinen. Bergbauernbetriebe werden deshalb mit Ausgleichszahlungen (in Form der Ausgleichszulage, AZ) unterstützt. 1 LINK Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete Weblink 2 62 Spezielles Rechnungswesen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen Ideal zu kombinieren mit Unternehmensrechnung HAK ab S. 220! Material für Lehrpersonen* Lösungen als Excel-Dateien Zusatzbeispiele für Schularbeiten, Lernzielkontrollen usw. (inkl. Lösungen) als Word-Datei Belegkiste mit zahlreichen veränderbaren Belegen Alle Lernkarten als PowerPoint-Präsentation
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