16 www.klv.ch Kaufmännische Ausb./Sek II Die dreibändige Entdecker-Reihe umfasst Recht, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft. Jedes Kapitel enthält Schlüsselbegriffe, Theorie, einen Wissenstest, Fallbeispiele sowie praktische Tipps und Merksätze. Die Reihe richtet sich an Kaufleute EFZ mit lehrbegleitender Berufsmaturität. Erweiterte Zielgruppen sind Handelsschulen, Wirtschaftsmittelschulen, Gymnasien mit Schwerpunkt Wirtschaft und Recht sowie Erwachsene in der Weiterbildung. Recht, BWL und VWL - die Entdecker-Reihe 284 Fallbeispiel 3: Schweizer Uhrmacher Fallbeispiele 6 Organe der Aktiengesellschaft Funktionen Verwaltungsrat Generalversammlung 4. Ernennung der Geschäftsführung Entlastung des Verwaltungsrats Artikel OR Art. 716a Abs. 1 OR Art. 698 Abs. 2 OR 3. Aussagen zur Aktiengesellschaft Nicolas G. Hayek muss sich bei der Gründung seiner neuen Holding folgende Einzelheiten durch den Kopf gehen lassen. Die folgenden Ideen sind anhand des Gesetzes zu überprüfen. Richtige Aussagen sind mit «R», falsche Aussagen mit «F» einzutragen. Falsche Aussagen sind zu berichtigen. In jedem Fall ist der massgebliche Gesetzesartikel (Gesetz, Artikel, Absatz) anzugeben. Nr. Idee R/F Berichtigung Artikel OR a) Nicolas G. Hayek darf seine neue Holding gründen, ohne jemand anders fragen zu müssen. R Art. 620 Abs. 1 OR b) Bis zum Handelsregistereintrag stellte seine neue Holding juristisch gesehen eine Einzelunternehmung dar. F Einfache Gesellschaft, sofern mehrere Gründer; falls einziger Gründer, haftet dieser privat für allfällige Gründungskosten Art. 530 Abs. 1 OR c) Er darf das kleinstmögliche Aktienkapital von CHF 200 000.00 wählen. F CHF 100 000.00 Art. 621 OR d) In den Statuten kann festgehalten werden, dass die Inhaberaktien vinkuliert werden. F Vinkulierung nur bei Namenaktien möglich Art. 685a Abs. 1 OR e) Er will möglichst viele Aktien ausgeben und wählt als Nennwert darum den Mindestbetrag von CHF 1.00. F Grösser als Null Art. 622 Abs. 4 OR f) Von der Generalversammlung liess er sich in den Verwaltungsrat wählen. R Art. 698 Abs. 2 OR g) Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ. F Die GV ist das oberste Organ Art. 698 Abs. 1 OR h) Als die Swissair überschuldet war, musste die Direktion gleichentags das Bezirksgericht Bülach anrufen. R Art. 725b Abs. 3 OR 4. Handelsregister Die Swatch Group ist als Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen. Welche sechs wichtigen Informationen werden bei einer Aktiengesellschaft ins Handelsregister aufgenommen? 1. Firma 2. Rechtsform 3. Verwaltungsrat 4. Vollmachten 5. Kapitaleinlage 6. Zweck (Branche) K3 8 Pkt. K2 3 Pkt. 285 Rechtsformen Fallbeispiele 6 5. Kapitalherabsetzung Im Mai 2007 liess die Swatch Group folgende Änderung ins Handelsregister aufnehmen. Beantworten sie dazu die anschliessenden Fragen. Bisheriger Nennwert des Aktienkapitals: CHF 132 007 500.00 Neuer Nennwert des Aktienkapitals: CHF 128 880 000.00 Herabsetzungsbeschluss durch: Ordentliche Generalversammlung Bemerkungen: Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Vernichtung von 3 430 000 eigener Namenaktien zu je CHF 0.45 nominell und von 704 000 eigener Inhaberaktien zu je CHF 2.25 nominell. Durch besonderen Revisionsbericht ist festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger trotz Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. a) Wer war befugt, über die Kapitalherabsetzung zu beschliessen? Generalversammlung b) Die Einheitsaktie wurde eingeführt, um den Börsenhandel und die Stimmenverhältnisse an der Generalversammlung neu zu regeln. Zuvor hatte jeweils eine Aktionärsgruppe an der Generalversammlung das «Sagen» (Entscheidungsmacht) gehabt. Welche Aktionärsgruppe war das? Die Stimmrechtsaktionäre (Namenaktionäre aus der Gründerzeit) besassen zusammen das absolute Mehr der Stimmen. c) Als die Swatch Group die Einheitsaktie einführte, musste an der GV das absolute Mehr der vertretenen Stimmen erreicht werden. Von den Namenaktionären waren 90 % anwesend, von den Inhaberaktionären 52 %. Ursprüngliche Anzahl Namenaktien gemäss HR-Eintrag 60 000 000, Anzahl Inhaberaktien 50 000 000. Wieviele Stimmen waren notwendig (Angaben vereinfacht)? Namenaktien 60 000 000 zu CHF 0.45 = 27 000 000 Aktienkapital davon 90 % anwesend = 54 000 000 Stimmen Inhaberaktien 50 000 000 zu CHF 2.25 = 112 500 000 Aktienkapital davon 52 % anwesend = 26 000 000 Stimmen Total vertreten 80 000 000 Stimmen Absolutes Mehr = 40 000 001 Stimmen 6. Verschiedene Rechtsformen Um welche Rechtsform handelt es sich in den folgenden Fällen? Beschreibung Rechtsform a) Im Bahnhof gibt es einen Avec (Laden), in dem die Zugspassagiere vor der Abfahrt ein Sandwich oder ein Mineralwasser kaufen können. Der Avec gehört zu Migros. Genossenschaft b) In Bern wird ein Gratisblatt verteilt, auf dem steht, dass gegen das Grüne Bündnis, das die Wahlkundgebung der SVP mithilfe von Chaoten verhindert hat, Klage erhoben worden ist. Einfache Gesellschaft (Verein wäre auch richtig) K3 4 Pkt. K2 7 Pkt. → – praktische Anleitungen zum selbstständigen Lernen – Lernjournale sowie viele Übungsgelegenheiten – Theorie/Grundwissen sowie Theorie/Grundwissen-Checks – Fallbeispiele, Zusammen- fassungen/Schlüsselbegriffe und Aufträge – Praxisbeispiele
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