Denkmal 5/6 + E-Book

Revolutionen M 3: In der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ formulierte Olympe de Gouges bereits 1791 wegweisende Gedanken über die Gleichstellung der Geschlechter: Daher anerkennt und erklärt das Geschlecht, das an Schönheit wie an Mut im Ertragen der Leiden der Mutterschaft überlegen ist, in Gegenwart und unter dem Schutze des Höchsten Wesens, die folgenden Rechte der Frau und der Bürgerin. I. Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich an Rechten. Soziale Unterschiede können nur auf den gemeinen Nutzen gegründet sein. II. Der Endzweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Rechte der Frau und des Mannes. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und vor allem Widerstand gegen Unterdrückung. […] IV. Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, alles zurückzugeben, was einem anderen gehört; die Ausübung der natürlichen Rechte der Frau hat mithin keine Grenzen außer in der ständigen Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt. Diese Grenzen müssen durch die Gesetze der Natur und der Vernunft reformiert werden. […] VII. Keine Frau hat Sonderrechte. Frauen werden in den vom Gesetz bestimmten Fällen angeklagt, festgenommen und gefangengehalten. Frauen sind diesem strengen Gesetz ebenso wie Männer unterworfen. […] IX. Jede für schuldig befundene Frau unterliegt der ganzen Strenge des Gesetzes. X. Niemand darf wegen seiner Ansichten, selbst wenn sie grundsätzlicher Art sind, behelligt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Rednertribüne zu besteigen, sofern ihre Äußerungen nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stören. Gisela Bock, Frauenrechte als Menschenrechte. Olympe de Gouges’ „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“ Beitrag zum Themenschwerpunkt „Europäische Geschichte – Geschlechtergeschichte“, in: Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V., Berlin 2009, www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1505 (15.08.2021). Q 1. Erklären Sie basierend auf dem Darstellungstext links und der Abbildung M 2, warum der Zugang zu (höherer) Bildung ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter war. 2. Stellen Sie die Erklärung (M 3) der „Allgemeinen Erklärung der Bürger- und Menschenrechte“ (s. 5.7) gegenüber und arbeiten Sie Unterschiede und Ähnlichkeiten heraus. 3. Formulieren Sie Thesen dazu, warum die Ideen und Forderungen von Olympe de Gouges derart lange brauchten, um verwirklicht zu werden. 4. Nehmen Sie zur derzeitigen Situation des Geschlechterverhältnisses in unserer Zeit Stellung. 239 M 2: Sarmisa Birlesco (rechts) im Doktorexamen vor der Pariser Rechtsfakultät. Die aus Rumänien stammende Sarmisa Birlesco war 1891 die erste Frau, die gegen den Widerstand konservativer Professoren an der Sorbonne in Jura promovierte. Holzstich, A. Bellenger, 1891. MUSTER

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